Einigungsgebühr ZV-Sache
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Wenn die Forderung bereits tituliert ist, bekommst du keine GeschG mehr.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Ja das habe ich jetzt auch hier gelesen. Aber unser Computer (RA-Micro) macht das hier automatisch mit der GG.
Nun hat unser Lehrling eine RZV mit einer gekürzten GG (0,5) mit dem Schuldner geschlossen und dieser hat die Vereinbarung auch unterzeichnet.
Kann man das jetzt noch ändern?
Nun hat unser Lehrling eine RZV mit einer gekürzten GG (0,5) mit dem Schuldner geschlossen und dieser hat die Vereinbarung auch unterzeichnet.
Kann man das jetzt noch ändern?
LG Heike19