Einigungsgebühr ZV-Sache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#11

14.09.2011, 10:02

Wenn die Forderung bereits tituliert ist, bekommst du keine GeschG mehr.
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Heike19
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#12

14.09.2011, 10:10

Ja das habe ich jetzt auch hier gelesen. Aber unser Computer (RA-Micro) macht das hier automatisch mit der GG.

Nun hat unser Lehrling eine RZV mit einer gekürzten GG (0,5) mit dem Schuldner geschlossen und dieser hat die Vereinbarung auch unterzeichnet.

Kann man das jetzt noch ändern?
LG Heike19
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