Gegenstandswert

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
schachterlteufel
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#11

28.04.2011, 16:16

ich bin die "neue" Anwältin, die auf Klägerseite eingeschaltet wurde und sich nun - u.a. - mit der Abrechnung des "Vorgängers" auseinandersetzen darf....

Der KOllege hat von der inzwischen eingegangenen Zahlung des Beklagten erhebliche Beträge einbehalten...
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Adora Belle
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#12

28.04.2011, 16:33

Ahja. Das heißt wir liefern jetzt die Rechtsberatung für Deinen Mandanten? :lolaway

Also aus meiner Sicht sind es jedenfalls verschiedene Gegenstände, die nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen und deshalb addiert werden müssen. Ob da nun ein Auftrag erteilt wurde, oder vom ersten RA angenommen werden durfte, läßt sich von außen schwer sagen. Wird man sich im Zweifel drum streiten müssen. Wenn er bzgl der Unterlassung tätig wurde, wird es schwierig. Wenn allerdings der Mandant ausdrücklich verlangt hat, daß er nicht tätig wird, dann kann der RA keine Vergütung dafür fordern.
schachterlteufel
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#13

28.04.2011, 18:22

nein, nicht die Rechtsberatung für meinen Mandanten.

ich bin Einzelkämpferin und daher auch für Abrechnungen zuständig... und da in unserer Ausbildung dieses Thema ein schwarzes Loch ist, muss ich immer wieder nachfragen....

folglich bin ich bei den Fragen so wie ein Refa-Anfänger, ich hoffe, das ist o.k.!

Eure Meinungen haben mir aber sehr weitergeholfen!!!! :thx

Schachterlteufel
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