Kostenausgleichung - RS hat Gerichtskosten komplett bezahlt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
renopuppe
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#11

18.07.2011, 10:34

Nimm die GK von 105 € mit rein und auch, dass schon die 70 € erstattet wurden. Gleichzeitig im Anschreiben mitteilen, dass nun KFA bzgl. der GK beantragt wurde. Und erst wenn ihr das Geld habt, erstattet ihr das an die RS...
Sunrise
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#12

18.07.2011, 10:59

wird beantragt,

die Gerichtskosten auszugleichen und auszusprechenden dass der festgesetzte Betrag gemäß § 104 I S. 2 ZPO verzinst wird.
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