Seite 2 von 2
Re: Kostenaufhebung in Berufung
Verfasst: 22.05.2019, 14:27
von Anahid
rena hat geschrieben: ↑22.05.2019, 14:23
Wir hatten im Vorfeld eine Schlichtung. Diese Notarkosten zählen wahrscheinlich nicht zu den Gerichtskosten für den Ausgleich oder?
Hmmm.....ich würde die aber mal ansetzen. Denn im Grunde sind das ja die Kosten der Schlichtungsstelle und nicht Kosten der Rechtsanwälte, die an der Schlichtung mitgewirkt haben und somit indirekt Gerichtskosten. Mehr als absetzen kann die doch keiner.
Re: Kostenaufhebung in Berufung
Verfasst: 23.05.2019, 13:49
von icerose
rena hat geschrieben: ↑22.05.2019, 14:23
Wir hatten im Vorfeld eine Schlichtung. Diese Notarkosten zählen wahrscheinlich nicht zu den Gerichtskosten für den Ausgleich oder?
Richtig, das sind
keine Gerichtskosten. Das sind zwar Kosten des Rechtsstreits, aber die zahlt bei Kostenaufhebung jeder brav selbst.
Re: Kostenaufhebung in Berufung
Verfasst: 24.05.2019, 11:10
von rena
Vielen lieben Dank für die Präzisierung, so kann man sich das super merken (Gerichtskosten - Kosten des Rechtsstreits)
Re: Kostenaufhebung in Berufung
Verfasst: 24.05.2019, 11:18
von Anahid
icerose hat geschrieben: ↑23.05.2019, 13:49
Richtig, das sind
keine Gerichtskosten. Das sind zwar Kosten des Rechtsstreits, aber die zahlt bei Kostenaufhebung jeder brav selbst.
Ich bin immer noch der Meinung, dass man das versuchen sollte. Sachverständigenkosten sind auch keine Gerichtskosten; dennoch werden die bei Kostenaufhebung zusammen mit den Gerichtskosten mit ausgeglichen.
Re: Kostenaufhebung in Berufung
Verfasst: 24.05.2019, 12:56
von ...
Anahid hat geschrieben: ↑24.05.2019, 11:18
Ich bin immer noch der Meinung, dass man das versuchen sollte. Sachverständigenkosten sind auch keine Gerichtskosten.
Das stimmt nicht.
Sachverständigenkosten sind Auslagen des Gerichtes und gehören damit (neben den Gerichtsgebühren) zu den Gerichtskosten.