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...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Kajol
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#11

21.03.2011, 15:49

Ja, dass die KGE nicht so gelungen ist, ist mir auch aufgefallen. Aber aus der Diskussion ist mir nicht ganz klar, wie du, 13, nun abrechnen würdest. Also auch so wie Anahid? Und die Einigungsgebühr hat dann dort tatsächlich nichts zu suchen?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe :wink:
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13
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#12

21.03.2011, 17:53

Ich halte bei dieser verunglückten KGE die Prozent-Methode auch für am besten. Die Einigungsgebühr sollte in der Tat nichts im Antrag zu suchen haben, da nur die Kosten der Klagerücknahme festsetzbar sind. Oder hat man sich auch über die Klagerücknahme geeinigt? Ich gehe davon aus, dass das nicht der Fall ist, denn nach der SV-Schilderung erfolgte zunächst die Teil-Klagerücknahme und danach der Vergleichsabschluss.
~ Grüßle ~
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Kajol
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#13

21.03.2011, 18:18

Nee über die Klagrücknahme hatte man sich nicht geeinigt, das passierte tatsächlich davor. Ja super, ich bedanke mich recht herzlich für die Hilfe! :thx
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