außergerichtlich - MB - Versäumnisurteil - Abrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Lachgummi
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#11

14.03.2011, 15:34

wir haben das VU noch nicht hier. nur das protokoll von der verhandlung!
gkutes

#12

14.03.2011, 15:35

dann nimmst du jetzt natürlich den für dich besten Fall und zwar SW von 250 € für die 3105
ist der Beklagte anwaltlich vertreten?
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#13

14.03.2011, 16:08

Im vorliegenden Fall ist es eigentlich schnurz egal, ob die Erledigterklärung im VU steht oder nicht. Da der Mindeststreitwert für Gebühren eh 300,00 € sind und sowohl Hauptsachestreitwert als auch Gebührenstreitwert unter diesem Betrag liegen, nimmst Du einfach 0,5 TG. Manchmal mach auch ich mir das Leben schwerer als nötig :oops:
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
gkutes

#14

14.03.2011, 16:23

manno - stimmt 8) immer wieder fällt man darauf rein. :lol:
Lachgummi
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#15

15.03.2011, 09:26

so da bin ich wieder..

also 1. nein nicht anwaltlich vertreten
2. stimmt natürlich mit den 300 euronen :D

ich mach das jetzt fertig, damit das vom tisch kommt
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