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Re: Hilfe! KFB Kosten wurden nicht antragsgemäß erstattet!

Verfasst: 30.03.2012, 09:56
von Sonea
Liesel hat geschrieben:Also ich gehe schon davon aus, daß die Kosten festgesetzt würden, wenn sie denn erstattungsfähig wären.
Meistens bemühen wir Rpfl. uns schon darum.
Aber mit der Begründung in #1 "Wir vertreten den Mandanten deutschlandweit!" würde der RA auch bei mir regelmäßig in die Röhre schauen.
8)

Re: Hilfe! KFB Kosten wurden nicht antragsgemäß erstattet!

Verfasst: 30.03.2012, 14:14
von Clarissa
Bitte keinen Streit :)

Also erstmal vielen Dank für eure Antworten!

Wir versuchen grundsätzlich erstmal alles festgesetzt zu bekommen. Das ist hier so üblich.. :(
Ja, es nervt, vorallem wenn man ständig dann noch nachforschen soll warum und weshalb und überhaupt.. *krächz!

Habt ihr zufällig den dazugehörigen § zur Hand?
Schönes WE! :)

Re: Hilfe! KFB Kosten wurden nicht antragsgemäß erstattet!

Verfasst: 30.03.2012, 14:18
von Liesel
Um hier überhaupt was dazu sagen zu können, müßtest du mal mitteilen, wie die Entfernungen sind (Mandant-Gerichtsort und Kanzlei-Gerichtsort).

Re: Hilfe! KFB Kosten wurden nicht antragsgemäß erstattet!

Verfasst: 30.03.2012, 14:24
von gkutes
§ 91 - was nicht notwendig - das nicht erstattungsfähig.

Grundsatz:
Mandant kann RA am Wohnort oder Gerichtsort beauftragen. Alles was weiter weg ist als Wohnort, wird an RA-Reisekosten nicht erstattet.

Re: Hilfe! KFB Kosten wurden nicht antragsgemäß erstattet!

Verfasst: 30.03.2012, 14:25
von cjdenver
wie wärs mit § 352 StGB?

Re: Hilfe! KFB Kosten wurden nicht antragsgemäß erstattet!

Verfasst: 30.03.2012, 14:28
von gkutes
in diese richtung hatte ich gar nicht gedacht 8)
aber der wäre gut für dich, Clarissa, damit du nicht immer unerstattbare Kosten geltend machen musst =)

Re: Hilfe! KFB Kosten wurden nicht antragsgemäß erstattet!

Verfasst: 30.03.2012, 17:59
von 13
Grundsätzlich:
Wenn ich lese, "dass wir erst mal alles festgesetzt bekommen wollen", dann fliegt mir der Kragenknopf weg. Kein Wunder, dass man dann mit den eigenen KFA so viel Ärger und Verdruss hat. Das deutschlandweite Argument ist schon lange sowas von out und es muss die Frage gestellt werden dürfen, weshalb wir dann überhaupt Rechtsprechung zu den Erstattungskriterien haben. Bei mir würde es bei solchen Methoden auch ganz fix Ärger geben. Unglaublich! :roll:

Re: Hilfe! KFB Kosten wurden nicht antragsgemäß erstattet!

Verfasst: 31.03.2012, 14:30
von tiko73
13, in meiner alten Kanzlei haben wir auch immer die Reisekosten mit reingenommen. Wir waren bundesweit im Arzthaftungsrecht tätig und es gab Gerichte, da wurden sie mit entsprechender Begründung auch festgesetzt und bei anderen Gerichten eben auch nicht.

Und wenn man die Anweisung vom Chef hat, das so zu machen, dann macht man das eben. Es gibt Chefs, da bringt diskutieren nichts, die müssen die Abschmetterung vom Gericht eben schwarz auf weiß haben (ich sollte auch mal ne Besprechungsgebühr nach BRAGO in den KFA packen, die natürlich dann abgewiesen wurde :roll: )

Re: Hilfe! KFB Kosten wurden nicht antragsgemäß erstattet!

Verfasst: 31.03.2012, 16:38
von 13
Rein vorsorglich: Ich bemängele nicht die Handlungsweise der Reno, die "auf Anweisung" handeln muss. Ihr bleibt wahrscheinlich nicht viel anderes übrig. Insoweit ist mir der Beitrag # 12 auch klar und nachvollziehbar. Wenig Verständnis habe ich dagegen für die RAe, die entgegen der eindeutigen Rechtsprechung, die nun einmal nicht wegzudiskutieren ist, gleichwohl derartige KFA veranlassen. Diese Mentalität: Ich bin schon 20x auf die Nase gefallen, trotzdem mache ich das ein 21. Mal in der Hoffnung, ich habe vielleicht auch mal Glück, kann ich nun gar nicht gut heißen. Das ist eine Antragstellung wider besseres Wissen, verursacht Mehrarbeit und ist zudem vorhersehbar erfolglos. Was soll so ein Schwachmatismus? So etwas bringen eigentlich nur Kandidaten, denen das Wasser eh bis zum Halse steht... :roll: :pfeif

Re: Hilfe! KFB Kosten wurden nicht antragsgemäß erstattet!

Verfasst: 31.03.2012, 16:43
von Soenny
Das ist aber ausgerechnet gerade mal nicht die Rechtsprechung, die sich Anwälte "antun", das wird von den meisten Anwälten mal einfach überlesen. Schade finde ich es dann nur immer, wenn der Anwalt nicht auf sein fähiges und geschultes Personal hört und solchen Irrsinn trotzdem veranlaßt, auch wenn er keinen blassen Schimmer von Kostensachen hat :roll: