Verfasst: 25.01.2006, 14:17
Eine Ratenzahlungsvereinbarung ist nichts weiter als ein Vertrag. Ein Vertrag kann bekanntlich auch durch schlüssiges Handeln geschlossen werden.
Kommt der Sch. zum Gl. und sagt: Ich zahle jetzt eine Rate (und zahlt die), du nimmst im Gegenzug den ZV-Auftrag zurück, eine weitere Rate werden ich bis zum soundsovielten zahlen, hat sich eine Ratenzahlungsvereinbarung ergeben.
Passiert das jetzt so, daß der Sch. zum RA des Gl. kommt, haben wir eine Einigungsgebühr verdient.
Kommt der Sch. zum Gl. und sagt: Ich zahle jetzt eine Rate (und zahlt die), du nimmst im Gegenzug den ZV-Auftrag zurück, eine weitere Rate werden ich bis zum soundsovielten zahlen, hat sich eine Ratenzahlungsvereinbarung ergeben.
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