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Verfasst: 25.01.2006, 14:17
von Andreas
Eine Ratenzahlungsvereinbarung ist nichts weiter als ein Vertrag. Ein Vertrag kann bekanntlich auch durch schlüssiges Handeln geschlossen werden.

Kommt der Sch. zum Gl. und sagt: Ich zahle jetzt eine Rate (und zahlt die), du nimmst im Gegenzug den ZV-Auftrag zurück, eine weitere Rate werden ich bis zum soundsovielten zahlen, hat sich eine Ratenzahlungsvereinbarung ergeben.

Passiert das jetzt so, daß der Sch. zum RA des Gl. kommt, haben wir eine Einigungsgebühr verdient.

Verfasst: 25.01.2006, 14:19
von Schnecke
Soweit habe ich natürlich nicht gedacht :patsch

Ist aber jetzt im Hinterkopf abgespeichert!

LG
Nadine :banane

Verfasst: 25.01.2006, 14:21
von happykitcat
Hi Andreas,

meiner Meinung ist keine Einigungsgebühr entstanden, da der Schuldner ja immer erst zum Gläubiger gerannt ist, wenn der GV mal wieder angeklopft hat. Außerdem ist der Schuldner ja nicht zu euch gekommen, sondern immer direkt zum Gläubiger gegangen. Somit seid ihr auch gar nicht an der Einigung beteiligt gewesen.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze3

Verfasst: 25.01.2006, 14:23
von Andreas
Dann ist es wohl definitiv so :wink: