Abgetrenntes Versorgungsausgleichsverfahren - Abrechnung
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Gern geschehen! Es gibt aber auch Bezirke, die vertreten die Meinung, dass wenn der VA nach mehr als 2 Kalenderjahren wieder aufgenommen wurde, es für den RA eine komplett neue Sache ist (§ 15 Abs. 5 RVG), da er sich ja nach 2 Jahren auch wieder neu einarbeiten und die Rechtslage prüfen muss. Er könnte dann ohne Anrechnung den VA abrechnen. Schwierig...
Da kann ich nur den Aufsatz von Norbert Schneider empfehlen. Da steht alles genau drin
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)
This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
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Aufsatz von RA Norbert Schneider in der AGS 11/09.
Ich weiß jetzt nicht, ob das hier rein passt ...
Hatte die Tage mit meiner Cheffin dieses Thema. Sie gab mir ein BGH-Beschluss vom 16.02.2011, Az. XII ZB 261/10
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