Abgetrenntes Versorgungsausgleichsverfahren - Abrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Zaubermaus007
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#11

21.10.2010, 11:59

Gern geschehen! Es gibt aber auch Bezirke, die vertreten die Meinung, dass wenn der VA nach mehr als 2 Kalenderjahren wieder aufgenommen wurde, es für den RA eine komplett neue Sache ist (§ 15 Abs. 5 RVG), da er sich ja nach 2 Jahren auch wieder neu einarbeiten und die Rechtslage prüfen muss. Er könnte dann ohne Anrechnung den VA abrechnen. Schwierig... :roll:
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lucy1510
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#12

21.10.2010, 12:04

Da kann ich nur den Aufsatz von Norbert Schneider empfehlen. Da steht alles genau drin :lol:
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
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Maddel
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#13

04.04.2011, 17:16

welcher Aufsatz? Kann man den irgendwo finden? Sitz auch grad über so einer Sache. :(
Zaubermaus007
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#14

05.04.2011, 09:45

Aufsatz von RA Norbert Schneider in der AGS 11/09.
Daisy

#15

05.04.2011, 10:36

Ich weiß jetzt nicht, ob das hier rein passt ...

Hatte die Tage mit meiner Cheffin dieses Thema. Sie gab mir ein BGH-Beschluss vom 16.02.2011, Az. XII ZB 261/10
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