Hälftige Geschäftsgebühr, Vergleich, Verfahrensdifferenzgebü

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
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#11

24.02.2007, 09:47

_nancy_ hat geschrieben:Also ihr habt euch noch mal über den gleichen Betrag verglichen, hm - komisch.

Die erste Rechnung hast du ja schon gemacht - außergerichtlich - lass die einfach so und du musst dir über den gezahlten Betrag gar keine Gedanken mehr machen. Dann machst du zusätzlich noch diese Rechnung.

1,3 Verfahrensgebühr aus 932,64 €
./. 0,65 Verfahrensgebühr aus 932,64 €
0,8 Verfahrensgebühr aus 932,64 €
1,2 Terminsgebühr aus 1.865,28 €
1,5 Einigungsgebühr aus 932,64 €
1,0 Einigungsgebühr aus 932,64 €
Entgelte
MwSt.

Die Terminsgebühr entsteht über beide Ansprüche zusammen!
:zustimm
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