...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Pepsi
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#11
24.02.2007, 09:47
_nancy_ hat geschrieben:Also ihr habt euch noch mal über den gleichen Betrag verglichen, hm - komisch.
Die erste Rechnung hast du ja schon gemacht - außergerichtlich - lass die einfach so und du musst dir über den gezahlten Betrag gar keine Gedanken mehr machen. Dann machst du zusätzlich noch diese Rechnung.
1,3 Verfahrensgebühr aus 932,64 €
./. 0,65 Verfahrensgebühr aus 932,64 €
0,8 Verfahrensgebühr aus 932,64 €
1,2 Terminsgebühr aus 1.865,28 €
1,5 Einigungsgebühr aus 932,64 €
1,0 Einigungsgebühr aus 932,64 €
Entgelte
MwSt.
Die Terminsgebühr entsteht über beide Ansprüche zusammen!