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Verfasst: 11.10.2008, 22:16
von Pepsi
er meinte wohl eher den bezahlten Urlaubstag... ?!?

Verfasst: 12.10.2008, 17:59
von Pepsi
Sabine hat geschrieben:Zur Erstattungsfähigkeit der Reisekosten zum Gerichtstermin habe ich eine Entscheidung gefunden. Das persönliche Erscheinen muss angeordnet gewesen sein, damit diese Kosten als notwendige Kosten im KFA-Verfahren Berücksichtigung finden (JurBüro 12/2002, 652).
hättest du vielleicht den kompletten Leitsatz für meine Entscheidungssammlung? *g*

Verfasst: 12.10.2008, 18:59
von 13
Oh Leute, wie oft noch?

Das pers. Erscheinen muss nicht mehr angeordnet sein. Die Kosten der Terminswahrnehmung einer Partei sind in jedem Fall erstattungsfähig. Die oben zitierte Entscheidung ist überholt. Es gibt mehrere, die die neue Ansicht vertreten (u.a. das hier schon oft zitierte OLG Celle!).

@ Pepsi:
Die Entscheidung brauchst Du gar nicht mehr notieren, da unzutreffend seit der letzten Kostenrechtsreform.

Re: Parteireisekosten im KFA

Verfasst: 12.10.2008, 19:06
von Pepsi
13 du hast wohl was überlesen..
Sabine hat geschrieben:Eine Entscheidung des OLG Köln sagt, auch wenn das persönliche Erscheinen nicht angeordnet war. Hat jemand vielleicht auch gegenteilige Meinungen :?
wer sagt das das urteil unzutreffend ist? :hm

Verfasst: 12.10.2008, 19:13
von 13
Das ist es, was ich nicht nachvollziehen kann. Die so genannte gegenteilige Meinung spielt doch nunmehr keine Rolle mehr. Die Reisekosten zum Termin sind in jedem Fall zu erstatten. Wenn ich es richtig im Kopf habe, sind neben Köln auch Celle und Karlsruhe, Koblenz oder Stuttgart der gleichen Meinung. Was soll also noch eine gegenteilige Meinung? Die aktuelle Rechtsprechung ist die angeführte. Mit veralteter Rechtsprechung kann man doch keine berechtigten Ansprüche abwehren.

Verfasst: 12.10.2008, 22:38
von Pepsi
aber wieso veraltet? naja sie will ja unbedingt gegenhalten ;-)

Verfasst: 09.03.2009, 16:00
von angel30
Hallo,

habe hier auch gerade einen Fall in dem Reisekosten einer Partei zum termin geltend gemacht werden, hat einer von euch die Entscheidungen vorliegen in denen steht, Kosten sind in jedem Fall erstattungsfähig?

Das würde mir sehr helfen. Meint ihr also es würde keinen Sinn machen gegenzuhalten?

Verfasst: 09.03.2009, 16:37
von 13
Anhand der Suchfunktion sollte etwas zu finden sein. Das OLG Celle ist hier auf jeden Fall zitiert worden.

Verfasst: 18.05.2009, 11:59
von dutzi
Hi hab mal so eine ähnliche Frage.

Die gegnerische Partei hat KfA gemacht, dann nochmal Nachfestsetzung der Reisekosten des Gegners.
Die haben einfach nur geschrieben:
Hotel und Bahnfahrt 171,00 €
Verdienstausfall 88,14 €
Summe

Na toll, da steht ja nicht mal wie die das berechnet haben bzw. habe auch keinen Nachweis über die Kosten des Hotels und auch kein Bahnticket in Kopie beigelegt.

Was mach ich nun?

Außerdem weiß ich nicht ob das Hotel überhaupt bezahlt werden muss, weil der Gegner ca. 3 Std. 15 Min. zum Gericht von seinem Wohnort gebraucht hätte und der Termin erst um 11:00 Uhr los ging.
Für was dann ein Hotel?
Darf das Hotel berechnet werden?
Wo steht das?

Danke euch schon mal! :)

Verfasst: 18.05.2009, 13:09
von dutzi
:schieb