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Verfasst: 26.07.2007, 09:27
von tabea009
:zustimm Curry!

Wichtig ist allerdings, dass auf jeden Fall im Betreff noch der eigene Mandant mit Vor- und Nachnamen aufgeführt wird. Das hat zumindest der ehem. Haupt-GF der Bundesrechtsanwaltskammer in dem Kostenrechtseminar gesagt. Weiß nicht, warum genau das wichtig ist, mache es aber vorsorglich immer.

Verfasst: 26.07.2007, 09:35
von Curry
Echt, das mache ich nicht. Ich schreib da immer nur die Angelegenheit rein, also die Nachnamen.

Verfasst: 26.07.2007, 09:43
von StineP
Ich mach das auch so wie Curry...

Verfasst: 26.07.2007, 09:46
von tabea009
Habe ich ja auch immer so gemacht - bis ich 2004 zum Seminar ging. Wie gesagt - ich verstehe nicht ganz, warum das nötig ist, weiß aber noch, dass Herr RA Braun da ganz extrem drauf gepocht und das auch mehrfach wiederholt hat. Also denke ich, dass das wohl wichtig sein könnte :hm

Verfasst: 26.07.2007, 10:02
von ReNoJenny
Also wir nehmen auch 30,00 EUR für einen Aktenauszug, zzgl. die 0,50 EUR pro Kopie...
Bis jetzt hat sich noch keine Versicherung darüber beschwert!
Das stand auch kurz nach der Umstellung auf RVG mal in der Zeitschrift "Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten" vom Kiehl-Verlag.
Leider weiß ich die Ausgabe nicht mehr...

Verfasst: 26.07.2007, 10:52
von tabea009
:thx für den Tipp mit dem Kiehl-Verlag. Wusste noch gar nicht, dass es sowas gibt.

Verfasst: 26.07.2007, 10:56
von StineP
Die Zeitschrift kann ich vorbehaltlos empfehlen!!

Verfasst: 26.07.2007, 11:03
von tabea009
Habe mir auch prompt ein Probeexemplar zuschicken lassen. :naegel

Verfasst: 26.07.2007, 11:10
von Yuki
Ich habe die Zeitschrift auch abonniert. Für knappe 50 € jährlich kann man das ja machen :)

Hatte sie mir damals bestellt, weil ich beim Insolvenzverwalter gearbeitet habe und nichts verlernen wollte. So bleibt man am Ball, finde ich. Da stand auch letztens was zu dem Thema Umsatzsteuer auf Auslagen drin, was ja heiß diskutiert wird.

Verfasst: 26.07.2007, 23:33
von stein
Also wir nehmen auch 30,00 EUR für einen Aktenauszug, zzgl. die 0,50 EUR pro Kopie...
Bis jetzt hat sich noch keine Versicherung darüber beschwert!
Das stand auch kurz nach der Umstellung auf RVG mal in der Zeitschrift "Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten" vom Kiehl-Verlag.
Leider weiß ich die Ausgabe nicht mehr...
Was genau stand denn dort drinne ?
Weil bei der letzte Abrechnung schrieb uns die Versicherung etwas von
€ 26 ich habe dann trotzdem 30 € in Rechnung gestellt.
Bisher hat diese Vers. unsere Rechnung nicht beglichen.
Aber wenn se meckern sollten, bräuchte ich evtl. eine Begründung !!!