Differenzprozessgebühr - Ich steh auf dem Schlauch!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
gkutes

#11

20.07.2010, 10:50

Streitwert: 1.384,96 €/2.769,92 € Mehrwert = 1.384,96
1,3 Verfahrensgebühr gem. RVG, VV-Nr. 3100 (Wert: 1.384,96 €) 136,50 €
0,8 Verfahrensgebühr gem. RVG, VV-Nr. 3101 (Wert: 1.384,96 €) 136,50 € kann ja schlecht der gleiche wert sein
273,00 € was soll diese zahl hier?
gem. § 15 III RVG nach einem Wert von 4.154,88 € nicht zu kürzen
hier wäre maximal eine 1,3 aus 2769,92 anzusetzen

Bei den folgenden Gebühren sind die Werte dementsprechend auch falsch
1,2 Terminsgebühr gem. RVG, VV-Nr. 3104 (Wert: 4.154,88 €) 254,40 €
1,0 Einigungsgebühr gem. RVG, VV-Nr. 1003 (Wert: 1.384,96 €) 105,00 €
1,5 Einigungsgebühr gem. RVG, VV-Nr. 1000 (Wert: 1.384,96 €) 157,50 €
262,50 €
gem. § 15 III RVG nach einem Wert von 4.154,88 € nicht zu kürzen
Tage- und Abwesenheitsgeld gem. RVG, VV-Nr. 7005 (26.02. + 18.06.10) 40,00 €
Auslagen gem. RVG, VV-Nr. 7002 20,00 €
Fahrtkosten gem. RVG, VV-Nr. 7003 (4 x 50 km x -,30 €/km) 60,00 €
909,90 €
zzgl. 19% Mwst. 172,88 €
Gesamtsumme 1.082,78 €
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LuzZi
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#12

20.07.2010, 10:54

Die Zahl da ist das Ergebnis von 136,50 € x 2 ;)

Wieso kann das nicht der gleiche Wert sein? Ist doch die Differenz zwischen 2.769,92 € und 1.384,96 € :?

Bin zu doof dafür :roll:
Zuletzt geändert von LuzZi am 20.07.2010, 10:56, insgesamt 1-mal geändert.
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#13

20.07.2010, 10:55

warum ahst du denn die verfahrensgebühren aus dem gleichen wert?! das ergibt m. E. keinen sinn....dann würde sich auch eine höchstgrenze aus 2.769,92 EUR ergeben und nicht aus 4.154,88 EUR
gkutes

#14

20.07.2010, 11:00

Wieso kann das nicht der gleiche Wert sein?
also 1,3 aus 1300 und 0,8 aus 1300 kann doch nicht den gleichen Euro-Betrag ergeben.
sternchen290681
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#15

20.07.2010, 11:00

@ gkutes:

Ne, das ist doch nicht egal... :?: :?: :?: :?: Meine Rechnung ist

1,0 Einigungsgebühr gemäß § 13 RVG
i.V.m. Nr. 1003 VV aus 1.760,00 € 133,00 €
1,5 Einigungsgebühr gemäß § 13 RVG
i.V.m. Nr. 1000 VV aus 2.390,00 € 241,50 €
Zusammen 374,50 €
= nicht mehr als 1,5 aus 4.150,00 € (ist aber nicht mehr)

und die Rechtsschutz schreibt aber

1,5 Einigungsgebühr gemäß § 13 RVG
i.V.m. Nr. 1000 VV aus 4.150,00 € 409,50 €.

Das ist schon ein Unterschied. Oder hab ich das jetzt schon wieder falsch gerechnet?
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LuzZi
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#16

20.07.2010, 11:01

:patsch Oh man, hast ja recht. Hatte das vorher anders und genau das natürlich nicht geändert :roll:

Aber sonst stimmts doch dann oder nicht? :?
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gkutes

#17

20.07.2010, 11:02

@ sternchen
achso - ich habe nicht nachgerechnet.
dann ist das doch super - dann bekommst du doch mehr von der Versicherung :wink:
gkutes

#18

20.07.2010, 11:04

@luzzi
nein - die Rechnung stimmt nicht, weil du einen zu hohen Prüfungsstreitwert hernimmst
gem. § 15 III RVG nach einem Wert von 4.154,88 € nicht zu kürzen
hier wäre maximal eine 1,3 aus 2769,92 anzusetzen
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#19

20.07.2010, 11:05

Ja das hab ich ja schon geändert. Moment, ich poste die gleich mal, wenn ich sie komplett überarbeitet hab.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
sternchen290681
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#20

20.07.2010, 11:05

:thx
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