Einigungsgebühr bei Teilvergleich - Beratungshilfe

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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rit-sch
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#11

21.07.2010, 17:35

Nach Nr. 1005 VV RVG gibt es m. E. auch eine Einigungsgebühr im Sozialrecht. Habe jetzt aber leider keinen Kommentar zur Hand.

Aber wenn in diesem Fall beide Parteien mit dieser Aufteilung einverstanden waren, liegt meiner Meinung nach durchaus eine Einigung vor. Und zwar über den gesamten Streitgegenstand.
Liebe Grüße
Rita


Sie können nie so krumm denken, wie es kommen kann, sagte mein Bürovorsteher während meiner Ausbildung immer. Er hatte recht.
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