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Re: Gebühren für Vertragsentwurf
Verfasst: 08.07.2010, 15:37
von SSchall
Also ich denke auch, dass meiner Chefin 250 Euro zu wenig sind. Denn der Mdt. kann die Verträge auch mehrfach nutzen.
Re: Gebühren für Vertragsentwurf
Verfasst: 08.07.2010, 15:38
von LuzZi
stuppsi, deswegen sagte ich ja, dass sie die Möglichkeit hat, den Wert zu erhöhen. In § 23 Abs. 3 steht doch "...nach Lage des Falles niedriger oder höher, jedoch nicht über 500.000,-- € anzusehmen."
Re: Gebühren für Vertragsentwurf
Verfasst: 08.07.2010, 15:39
von LuzZi
Also, noch einmal zur Klarstellung, dann brauchen wir hier nicht mehr so diskutieren und irgendwann steigt keiner mehr durch
Für den Entwurf eines Vertrages, Zeugnisses etc. pp. entsteht eine GG nach 2300, keine Beratungsgebühr nach § 34. Du kannst diese nach dem Wert berechnen, denn dieser Vertrag pp. hat, oder du nimmst den Auffangsstreitwert, welcher zwischen 4.000,-- € und 500.000,-- € variiert werden kann.
Re: Gebühren für Vertragsentwurf
Verfasst: 08.07.2010, 15:46
von SSchall