Logo auf mein Konto, sonst bekomme ich ja nicht unbedingt zeitnah etwas vom Zahlungseingang mit.Liesel hat geschrieben:Auf welches Konto hast du denn die Zahlung verlangt, auf das RA-Konto oder direkt auf das Konto der Mandantschaft?
Hebegebühr
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Dann kannst du definitiv keine Hebegebühr berechnen.
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Das hab ich nicht ganz bekappst. In Verkehrssachen darf man sich gleich nen Anwalt nehmen aber die Hebegebühr darf der dann nicht verlangen?Liesel hat geschrieben:Dann kannst du definitiv keine Hebegebühr berechnen.
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So, habe mal im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> (Rdn. 22 zu 1009 VV) nachgelesen wegen der Erstattung bei VKU-Sachen. Dort steht:
"Bittet der RA des Geschädigten die gegn. Kfz-Haftpflichtversicherung um Zahung des Schadensersatzbetrages unter ausdrücklichem Hinweis auf die Vorschrift der Nr. 1009 VV an sich, hat die Versicherung auch die durch die Auszahlung des Betrages an den Geschädigten entstehende Hebegebühr zu ersetzen."
Also steht und fällt hier alles mit der vorherigen Info an die Haftpflichtversicherung.
"Bittet der RA des Geschädigten die gegn. Kfz-Haftpflichtversicherung um Zahung des Schadensersatzbetrages unter ausdrücklichem Hinweis auf die Vorschrift der Nr. 1009 VV an sich, hat die Versicherung auch die durch die Auszahlung des Betrages an den Geschädigten entstehende Hebegebühr zu ersetzen."
Also steht und fällt hier alles mit der vorherigen Info an die Haftpflichtversicherung.
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Okay. Beim nächsten Mal -... Zahlung auf eines unserer Konten. Wir Verwesien auf die Vorschrift des 2,13, Nr. 1009 VV RVG.
Danke, wieder etwas gelernt.
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Hallo, alle zusammen,
ich muss das hier mal aufwärmen, scheint ganz gut zu passen.
Leider nehmen wir super viele Zahlungen (auch Raten) entgegen und berechnen die Hebegebühr nicht. Daher meine Frage:
Wie ist das mit der Erstattung der Hebegebühr(en) durch den Schuldner im Rahmen einer Ratenzahlungsvereinbarung über den RA? Gilt hier auch, dass darauf ausdrücklich hingewiesen werden musste?
Danke im Voraus für eure Antworten...
LG
ich muss das hier mal aufwärmen, scheint ganz gut zu passen.
Leider nehmen wir super viele Zahlungen (auch Raten) entgegen und berechnen die Hebegebühr nicht. Daher meine Frage:
Wie ist das mit der Erstattung der Hebegebühr(en) durch den Schuldner im Rahmen einer Ratenzahlungsvereinbarung über den RA? Gilt hier auch, dass darauf ausdrücklich hingewiesen werden musste?
Danke im Voraus für eure Antworten...
LG
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück