Jedes Büro handhabt das mit den Vorschüssen anders. Es sollte halt nur einheitlich gehandhabt werden.
Was ich jedoch auf keinen Fall machen würde ist, das Aktenkonto auf 0 zu stellen, sonst kann RA-Micro bei der Rechnungstellung die Vorschusszahlung nicht selbständig berücksichtigen. Der Geldeingang sollte zumindest als Honorarvorschuss gebucht werden.
LG
Anna
Vorschussrechnung in RA-Micro
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ja und das geht nur wenn man entweder gar keine Rg dafür macht oder eben ne Vorschussrg, weil bei dieser kein Soll gebucht wird, sondern lediglich vorgemerkt..