Vorschussrechnung in RA-Micro

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Anna-Lena
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#11

11.02.2007, 15:16

Jedes Büro handhabt das mit den Vorschüssen anders. Es sollte halt nur einheitlich gehandhabt werden.

Was ich jedoch auf keinen Fall machen würde ist, das Aktenkonto auf 0 zu stellen, sonst kann RA-Micro bei der Rechnungstellung die Vorschusszahlung nicht selbständig berücksichtigen. Der Geldeingang sollte zumindest als Honorarvorschuss gebucht werden.

LG
Anna
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#12

11.02.2007, 15:53

ja und das geht nur wenn man entweder gar keine Rg dafür macht oder eben ne Vorschussrg, weil bei dieser kein Soll gebucht wird, sondern lediglich vorgemerkt..
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