Kostenfestsetzung bei Streitwertbeschwerde

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
gkutes

#11

11.05.2010, 10:22

du kannst doch deinen KFA auch schon stellen. Nur dann halt mit dem eures Erachtens richtigen SW
Inara
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 930
Registriert: 14.01.2010, 14:17
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#12

11.05.2010, 12:25

kann ich.. müssen aber nicht oder? Zur Zeit hab ich soviel um die Ohren, da bin ich froh, wenn ich das ein wenig nach hinten verschieben kann. Reicht doch aus, wenn Streitwertbeschwerde entschieden ist!?
cjdenver
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1118
Registriert: 13.08.2009, 16:02
Wohnort: Hamburg

#13

11.05.2010, 12:26

@gkutes:

kann der OP den KFA nicht auch schon mit dem falschen SW stellen? meines wissens wird die vorl. vollstreckbarkeit nicht durch eine SW-Beschwerde gehemmt. dann sind zwar jede menge falsche KFB in der welt, aber wenns die gegenseite so will? ;)
***

You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!


An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
Inara
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 930
Registriert: 14.01.2010, 14:17
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#14

11.05.2010, 12:31

was ist OP??
gkutes

#15

11.05.2010, 13:31

was mit OP gemeint ist, weiß ich auch nicht

ich meine, schon wegen der Zinsen sollte ein KFA gestellt werden. vielleicht kann man ja auch hilfsweise die Kosten mit dem festgesetzten SW anmelden. Müssen muss man aber nicht :wink:
Wenn das Gericht den KFA der Gegenseite nicht aussetzen will, wird es dir noch mal eine zweite Frist zur Kostenanmeldung setzen und jetzt nicht nach zwei Wochen einfach festsetzen. Glaub ich jedenfalls :oops:
Inara
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 930
Registriert: 14.01.2010, 14:17
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#16

11.05.2010, 14:07

ok, bleibt weiterhin fraglich, was OP ist :)

Hab einige Fristsachen hier, von daher, lass ich das erstmal mit der Kostenfestsetzung. Das ist gut gkutes, dass du das jetzt auch nochmal gesagt hast, also einfach nur beantragen, die Entscheidung über KFA zurückzustellen und, dass unser KFA nach Entscheidung gestellt wird.
:thx
Antworten