außergerichtl. Vertretung in Arbeitsrechtssache - GW?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Sanya
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#11

31.03.2010, 08:11

Danke Adora! Kannst Du mir die Grundlage dafür nennen, wo ich das nachlesen kann?
Sanya
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#12

31.03.2010, 10:14

Also, ich hab jetzt mal den GW wie folgt berechnet:

Brutto-Monatsentgelt x 12
+ Tantieme
Summe : 12 (Monate)
x 3 (Monate)
+ 250 EUR für Erstellung eines Zeugnisses ohne Streit über Erstellung und Inhalt

Über Sprachregelung und Freistellung bestand kein Streit, also bin ich davon ausgegangen, dass das nicht streitwerterhöhend sein kann. Über Tantieme allerdings auch nicht, aber ich geh davon aus, dass diese dem Bruttojahreseinkommen hinzugerechnet werden. Und der Zeugniserstellung wird laut Tabelle von Re1108 vom LAG Hamburg ein Wert von 250,00 EUR zugewiesen, auch wenn kein Streit über Ausstellung und Inhalt besteht.

An Gebühren sind angefallen: Geschäftsgebühr 2300 (1,3) und Einigungsgebühr 1000 (1,5)
Klageauftrag gab es noch nicht.

Was meint ihr?
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#13

31.03.2010, 11:16

Sieht für mich gut aus. Wenn die Tantiemen nicht im Streit waren, dann bekommen sie keinen gesonderten Streitwert. Sie gehören aber m.E. zum Bruttoentgelt, so wie Du es auch berechnet hast. Wenn es Streit darüber gegeben hätte, müßte man den Wert noch addieren (genauso, wie bei ausstehenden Lohnzahlungen oder Urlaubsentgelt oder so).

Zeugnis wird halt an den Gerichten unterschiedlich gehandhabt. Wenn sich keiner wehrt, würde ich da ein Monatsentgelt nehmen. Oder ein halbes, oder 1/10, oder pauschale 250 EUR. Das ist dann echt Geschmackssache.

Achso - Tantiemen sind ja eine Art Gewinnbeteiligung oder Bonuszahlung. Sie gehören damit zum Arbeitsentgelt, während die Abfindung nicht als Lohn, sondern aus Anlaß der Kündigung gezahlt wird. Daß die Abfindung nicht im Streitwert zu berücksichtigen ist, steht in § 42 Abs. 3 GKG.
Sanya
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#14

31.03.2010, 12:27

Super, Adora!

Dann fühle ich mich in meiner Ansicht bestätigt und werde das so abrechnen. Ich nehm die 250 EUR fürs Zeugnis. Hatten ja nicht wirklich viel Arbeit damit, da das von Anfang an unstreitig und auch ansonsten in Ordnung war. So kann ich den GW auch gut vor dem Mandanten vertreten, wenn er nachfrägt.

Wünsche noch einen schönen Tag! :D
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