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Re: KfA mit 2 Terminsgebühren?

Verfasst: 25.02.2010, 10:34
von Nino
Ja, habe ich. Aber wohl anscheinend nicht richtig verstanden... Wobei es langsam aber sicher klarer wird, zumal dank des § 331 ZPO. :oops:

Re: KfA mit 2 Terminsgebühren?

Verfasst: 18.03.2010, 17:13
von Catwoman1703
Hallo!
Hab ein ähnliches Problem:

Im ersten Termin ist der Gegner nicht erschienen, mein Chef war dort. Es erging VU, Gegner legt Einspruch ein um nochmals einen Schriftsatz nachschießen zu können. Es wird erneut terminiert und verhandelt und ergeht Urteil, dass VU aufrecht erhalten bleibt.

Jetzt soll ich KFA machen. Bekomm ich dann auch eine 0,5 Verh. für 1. Termin und 1,2 Verh. für den 2. Termin. Mein Chef war bei beiden dort. ? Oder krieg ich nur eine 1,2?!
Vielen lieben Dank schon mal für eure Hilfe!

Re: KfA mit 2 Terminsgebühren?

Verfasst: 18.03.2010, 17:19
von Adora Belle
Du kannst nur die 1,2 TG geltend machen. Einen Konstellation mit 2 TGen kann sich nur mit HBV und UBV ergeben.

Re: KfA mit 2 Terminsgebühren?

Verfasst: 19.03.2010, 14:46
von Nino
Da kann ich nur zustimmen. 1,2 TG.