Abrechnung MB-Verfahren und Urteil

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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gabrielle
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#11

03.02.2010, 14:16

was steht im Urteilstenor? Ist dort ausgeurteilt, dass der VB vom ... bestehen bleibt, oder ist ausgeurteilt, ... wird die Bekalgte verurteilt, an den Kläger ... zu zahlen.
arcangel71
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#12

03.02.2010, 14:19

Würde daher so abrechnen:

1,3 VG, 3100 RVG
0,5 VG, 3308 RVG
1,2 TG, 3104 RVG
arcangel71
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#13

03.02.2010, 14:23

gabrielle hat geschrieben:was steht im Urteilstenor? Ist dort ausgeurteilt, dass der VB vom ... bestehen bleibt, oder ist ausgeurteilt, ... wird die Bekalgte verurteilt, an den Kläger ... zu zahlen.
Zweites Versäumnisurteil und Schlussurteil

Der VB des AG ** vom ** wird aufgehoben, soweit der Beklagte darin zur Zahlung von mehr als *** € verurteilt worden ist.

Im Übrigen wird der Einspruch gegen den VB verworfen.
(Zu Erklärung: Im Mahnbescheid war ein marginaler Rechenfehler.)
gkutes

#14

03.02.2010, 14:28

Wenn der VB bestand hat, dann hast du die 3305 und die 3308 bereits tituliert! Die Kosten können dann im Kostenfestsetzungsverfahren nicht mehr angemeldet werden. Erstattungsfähig dann nur
0,3 VG (1,3-1,0)
0,5 TG (weil du zwischendrin mal schreibst, der Gegner ist nicht zum Termin gekommen)
PS hierzu: Es macht schon einen Unterschied, ob man einen Streit gewinnt (Urteil) oder ob der Beklagte einfach nicht zum Termin kommt und ein VU ergeht
arcangel71
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#15

03.02.2010, 14:43

gkutes hat geschrieben:Wenn der VB bestand hat, dann hast du die 3305 und die 3308 bereits tituliert! Die Kosten können dann im Kostenfestsetzungsverfahren nicht mehr angemeldet werden. Erstattungsfähig dann nur
0,3 VG (1,3-1,0)
0,5 TG (weil du zwischendrin mal schreibst, der Gegner ist nicht zum Termin gekommen)
PS hierzu: Es macht schon einen Unterschied, ob man einen Streit gewinnt (Urteil) oder ob der Beklagte einfach nicht zum Termin kommt und ein VU ergeht
Im Protokoll steht, dass einseitig zur Sache verhandelt wurde. Daher werde ich versuchen, die 1,2 TG zu bekommen.

Wenn die 3305 und 3308 bereits tituliert wurden, muss ich diese dann nicht mehr explizit in den KFA aufnehmen ? Werden diese vom Rechtspfleger automatisch mit festgesetzt ?
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Ciara
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#16

03.02.2010, 14:45

Die 3305 und 3308 hast du doch schon in deinem VB
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
gkutes

#17

03.02.2010, 14:47

Wenn die 3305 und 3308 bereits tituliert wurden, muss ich diese dann nicht mehr explizit in den KFA aufnehmen ?
du DARFST nicht. Tituliert bedeutet doch, dass du bereits einen Titel hast. Wenn die Kosten vom Rpfl noch einmal in den KFB aufgenommen werden würden, hättest du zwei Titel über die gleiche Sache - was ja bekanntlich nicht geht. Kapiesche?
arcangel71
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#18

03.02.2010, 14:54

Ah, OK !

1,3 VG, 3100 RVG
./. 1,0 MB, 3305 RVG
1,2 (bzw. 0,5) TG, 3104 RVG
arcangel71
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#20

03.02.2010, 15:29

Wie sähe die Abrechnung eigentlich aus, wenn wir erst NACH Abgabe des Verfahrens eingeschaltet worden wären ?! Also mit dem MB und VB nichts zu tuen gehabt hätten.
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