nicht anrechenbare GG in Klage

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Ciara
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#11

01.02.2010, 19:25

Wie kommst du denn auf 54,29 ??
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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#12

01.02.2010, 19:53

naja 1,3 aus 500 = 58,50 + 11,70 auslagen + 13,39 mwst

= 83,54 € bruttogebühr bei einer außergerichtlichen 1,3 und lupi meinte, dann vom brutto die 29,25 € abziehen.
och menno :)
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#13

01.02.2010, 19:54

kannst du mir irgendwie folgen....
ich weiss, manchmal ist das sehr schwer.....
welche variante nimmst du denn immer in den klagen ciara
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Ciara
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#14

01.02.2010, 19:55

Ich arbeite momentan nicht beim Anwalt und wir haben bisher, meiner Meinung nach immer die volle Geschäftsgebühr geltend gemacht
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#15

01.02.2010, 19:56

aber das ist seit dem schicken neuen §15 a rvg nicht mehr so...
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Ciara
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#16

01.02.2010, 19:58

Und den hab ich nur kurz noch mitbekommen. Da hatte ich das nicht und seitdem auch nicht mehr.

Jetzt scheinen wir beide verwirrt zu sein.
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sunshine24
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#17

01.02.2010, 21:52

aber das ist seit dem schicken neuen §15 a rvg nicht mehr so...
Nö, das kann man so nicht sagen. Du kannst geltend machen, was du willst. Du musst halt dann im KFA darauf achten. Machst du die volle GG mit in der Klage geltend und bekommst diese auch voll zugesprochen, darfst du natürlich auch später nur die halbe VG festsetzen lassen. Nimmst du dagegen nur eine halbe GG mit in die Klage, bekommst diese halbe voll zugesprochen, kannste auch 1,3 VG festsetzen lassen. Also wie rum du das machst, ist egal ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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#18

02.02.2010, 09:38

Bild sunshine24, darum bin ich (wenn schon nur die halbe GG eingeklagt wird) für diese Variante:
tine001 hat geschrieben:also ich hab bis dato immer so gerechnet: 29,25 (halbe GG) + 11,70 auslagen + mwst. ist in dem fall bei einem sw von 500 € = 49,56 €
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gkutes

#19

02.02.2010, 10:11

ich würde ja auch eher die volle GG geltend machen ;)

ansonsten ist mE der "nicht anrechenbare Teil der GG"
€ 54,29

Rechnung:
Gegenstandswert: 500,00 €
1,3 GG 2300 VV 58,50 €
PTe 7002 VV 11,70 €
Zwischensumme 70,20 €
Umsatzsteuer 13,34 €
Summe 83,54 €

Verfahren
Gegenstandswert: 500,00 €
1,3 VG 3100 VV 58,50 €
-0,65 GG (Wert: 500,00 €) -29,25 €
....

dann wäre der nicht anrechenbare Teil ja 83,54-29,25
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#20

02.02.2010, 10:30

Also ich handhabe es immer noch so, dass ich die volle GG geltend mache und dafür im KfA nur die hälfte Gebühr titulieren lasse.
Liebe Grüße, Manu
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