Kostenfestsetzungsbeschluss zu I. Instanz nach Berufungseinl

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#11

12.01.2010, 10:52

Asgoth hat geschrieben:Die Gegenseite würde sich ins eigene Bein schneiden, wenn sie jetzt auf Gedeih und Verderb vollstrecken wollte... Nicht nur, dass sie im Falle der Änderung der KGE in der Berufung schadenersatzpflichtig wird - sie verzichtet auch freiwillig auf ne schöne Geldanlage... wo sonst gibts heutzutage noch soviele Zinsen... ;-)

[font=Times New Roman]Sähen das alle so, wäre die Welt in Ordnung. :lol: [/font]
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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gkutes

#12

12.01.2010, 11:05

Asgoth, ich hab lieber erst mal das Geld in der Tasche. Wer weiß, wie es nach der Berufung um den Gegner steht!
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#13

12.01.2010, 11:48

[font=Times New Roman]Och - mehr als eine Rückfestsetzung oder Vermögenslosigkeit des Gegners kann ja eigentlich nicht bei herausspringen... :roll: :mrgreen: [/font]
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