Nichtwissen oder Dummfang?!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#11

27.11.2009, 22:37

[font=Times New Roman]Macht die Sache doch nicht so kompliziert: Es ist wohl schreibprogrammbedingt, dass die USt. mit in die Rechnung einfließt. Diese Programme werden recht häufig benutzt. Dann steht am Ende des Antrags: Die Partei ist vorsteuerabzugsberechtigt, so dass die ausgeworfene USt. nicht festzusetzen ist. Damit ist dann doch alles klar!? [/font]
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skugga
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#12

27.11.2009, 23:04

13, bei RA Micro kannste eingeben, ob Deine Mandantschaft vortsteuerabzugsberechtigt ist; die USt. wird dann beim KfA, in der ZV und in Kostenberechnungen für die Gegenseite oder wen auch immer gar nicht erst ausgeworfen.

Aber das Häkchen muss man halt schon setzen... (es folgt eine Hymne auf die korrekte und vollständige Aktenanlage und Datenerfassung) ;)
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#13

27.11.2009, 23:23

[font=Times New Roman]Aha, ich kenne mich naturgemäß mit den RA-Programmen nicht aus. Mir fallen halt nur die vielen KFA auf, in denen die USt. mit ausgeworfen ist, aber dann am Ende darauf hingewiesen wird, dass sie nicht festzusetzen ist, da Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. Ich empfand das zunächst auch immer dummdödelig, habe es dann aber auf die Eigenart des Programms geschoben. Wenn man natürlich zu faul für einen Haken ist, dann ist auch jede Hilfe zwecklos. Warum einfach, wenn´s auch umständlich geht... :roll: [/font]
Zuletzt geändert von 13 am 28.11.2009, 10:40, insgesamt 1-mal geändert.
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#14

28.11.2009, 08:02

Wenn man bei unserem Programm die Gebühren für den KfA eingibt, kann man auch bevor er mir den KFA in Word öffnet, auswählen, ob USt 0 %, 16 % oder 19 % ... das mache ich so. Das andere gefällt mir auch nicht, also, dass ich die USt mit reinnehme und den Satz dann drunter schreibe, dass der Mdt zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Naja, jeder wies ihm gefällt :wink:
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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#15

28.11.2009, 11:04

[font=Times New Roman]Die Methode, die USt. erst gar nicht aufzuführen, ist sicherlich die bessere, da übersichtlicher und klarer. Die andere Variante birgt die Gefahr, dass der Nachsatz doch mal überlesen wird und es dadurch zur unberechtigten Festsetzung der USt. kommt, was für alle Beteiligten unnötige Mehrarbeit mit sich bringt.[/font]
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