Abrechnung Strafsache nach Freispruch

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Adora Belle
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#11

20.07.2010, 16:01

Muß Dir nicht peinlich sein. Grad wenn man ansonsten genau weiß was man tut (davon geh ich bei Dir aus :wink: ) möchte man nicht plötzlich so doof dastehen.

Das OWiG verweist in § 46 auf die StPO. Alles andere kann Dir egal sein - die ganzen Kostenregelungen im hinteren Teil gelten nur für das Verwaltungsverfahren.

Dein Antrag lautet schlicht:

In der Bußgeldsache BLA wurde Herr DINGENS im HV-Termin am SOUNDSOVIELTEN freigesprochen. Seine notwendigen Auslagen wurden der Staats-/Landeskasse auferlegt. Ich beantrage (im Auftrage des Mdt), diese wie folgt festzusetzen und zu erstatten:

Kostenberechnung

(Ggf. Begründung der Gebührenhöhe, § 14.)

Mdt ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Geldempfangsvollmacht liegt vor/ist beigefügt.
(Ggf. Abtretung an mich ist beigefügt.)

Ahso - gesetzliche Verzinsung nicht vergessen.
Asgoth
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#12

20.07.2010, 16:17

Vielen vielen Dank, über den § 46 OWiG wäre ich allein nicht so schnell gekommen :)

Da kann ich ja gleich noch was einschieben...

Reisekosten WV Angeklagter... ich gehe davon aus, dass da die gleichen Grundsätze wie im Zivilverfahren gelten... also Reisekosten insoweit zu erstatten sind, als sie einem Anwalt am Wohnsitz des (auswärtigen) Angeklagten entstanden sind... oder macht da die Staatskasse in OWi-Sachen da auch Ausmahmen...?
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#13

20.07.2010, 16:22

Hm, hab ich nicht so häufig. Erstmal wie im Zivilrecht, wegen § 464 a Abs.2 Ziff.2 StPO. Welche Ausnahmen brauchst Du?
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#14

20.07.2010, 16:44

ah ok... naja...

Mandant in X - 150 km vom Gericht entfernt
Wir in y - 550 km vom Gericht entfernt

Chef war mit nem Mietwagen da und will diese Mietkosten jetzt erstattet haben... das ist die eine Sache, mal schauen, was da noch kommt...
Die andere Sache ist, dass ich hier allenfalls die Reisekosten eines RA am Wohnsitz des Mandanten als erstattungsfähig ansehe... eben wie es halt im Zivilverfahren der Fall sein würde...
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#15

20.07.2010, 16:50

Seh ich auch so. Etwas anderes gilt evtl, wenn jahrelange Vertrauensstellung des Verteidigers, oder Spezialwissen in irgendeinem abseitigen Sonderstrafrecht vorliegt. Ist aber bei Verkehrs-OWi-Sachen abwegig, sowas anzunehmen.
Asgoth
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#16

20.07.2010, 16:59

Wie sieht es aus, wenn der (das Mandat vermittelnde) Vater des Angeklagten Vorstandsvorsitzender eines Versicherungsunternehmens an unserem Geschäftssitz ist, dessen Hausanwälte wir sind... :)

oweh... ich glaub, dass bekomme ich nicht überzeugend begründet... ;)
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#17

20.07.2010, 17:49

:cowboy

Na, DER Vater wird doch wohl die Dreifuffzich übrig haben, wenn dafür der Sohn freigesprochen wurde.
muhami
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#18

31.10.2011, 17:14

hallo Allerseits,
wem gegenüber ist eigentlich abzurechnen? Dem Amtsgericht oder?
Und was kann man machen, wenn die eins nicht reagieren? weder auf den Antrag der Kostenfestsetzung noch auf Erinnerungen kommt eine Antwort?
danke
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#19

31.10.2011, 17:33

Erstmal Profil ausfüllen. Das ist immer das Allerwichtigste. :mrgreen: Und dann schilder mal Deinen Sachverhalt vollständig. Wie lief das Verfahren, wie lautet die Kostenentscheidung? Worauf reagiert das Amtsgericht nicht?
muhami
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#20

31.10.2011, 17:46

Na jut ... Profil etwas ergänzt...

Der Sachverhalt ist das der Mandant einen Bußgeldbescheid bekam. Dagegen haben wir Einspruch eigelegt, im Termin vor dem Amtsgericht wurde der Betroffene freigesprochen und die "STaatskasse trägt die Verfahrenskosten und die notwendigen Auslagen des Betroffenen".

Das Amtsgericht reagiert auf den Kostenfestsetzungsantrag nicht!
thanks
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