Welchen Gegenstandswert muss ich abrechnen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Stubsi
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#11

28.09.2009, 15:20

Naja, wir haben gesagt, dass die Räumung vorerst aufgehoben ist, aber durchgezogen wird, wenn die Schuldnerin die Raten nicht mehr ordnungsgemäß zahlt ... könnte man ja theoretisch auch mit reinnehmen, oder?
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