Gebührenteilung der Einigungsgebühr
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- Registriert: 25.03.2009, 14:21
- Beruf: RA-Fachangestellte, war aber 10 Jahre nicht mehr in diesem Beruf tätig
- Wohnort: Rohrdorf
Danke für eure Hilfe. Unser Chef hat nun gesagt wir sollen die Gebühr einfach rausnehmen.
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für eure Hilfe.
Unser Chef hat gesagt, wir sollen die Einigungsgebühr einfach rausnehmen.
Unser Chef hat gesagt, wir sollen die Einigungsgebühr einfach rausnehmen.
Würde ich nicht machen. Geteilt werden nämlich alle Gebühren, die angefallen wären, wenn nur ein Anwalt tätig geworden wäre. Steht im Übrigen auch im RVG f. A.