Gebührenteilung der Einigungsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
steinbockgirl1985
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#11

15.09.2009, 16:30

Danke für eure Hilfe. Unser Chef hat nun gesagt wir sollen die Gebühr einfach rausnehmen.
steinbockgirl1985
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#12

15.09.2009, 16:34

:thx für eure Hilfe.

Unser Chef hat gesagt, wir sollen die Einigungsgebühr einfach rausnehmen. :erklaer
Sam29

#13

15.09.2009, 20:50

Würde ich nicht machen. Geteilt werden nämlich alle Gebühren, die angefallen wären, wenn nur ein Anwalt tätig geworden wäre. Steht im Übrigen auch im RVG f. A.
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