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Verfasst: 19.08.2009, 13:30
von Adora Belle
Es passiert also doch!

Und (wie) hättest Du versucht die Kosten für den Termin auf die Staatskasse zu schieben, wenn es nicht ausgerechnet zum Freispruch gekommen wäre? :cowboy

Verfasst: 24.08.2009, 10:05
von MrBoogie
@adora belle
das forum burhoff meldet sich net. warte seit 12.08. auf die freischaltung.

@maxe
ok im rahmen des freispruches könnt ich mir die übernahme der kosten auch erklären. nur ist fraglich, ob das unsere staatskasse hier auch so sieht. die unterschiedlichen meinungen der gerichte bringen uns zur verzweiflung.

meiner meinung nach sind die kosten von der staatskasse zu übernehmen. werde jetzt erst einmal die kosten beantragen und auf die entscheidung warten.

Verfasst: 24.08.2009, 10:25
von Adora Belle
Hm, das ist ja doof. Hast Du mal in Deinen Spam-Ordner geguckt? Bei mir kommen die Newsletter von Burhoff oft im Spam an. Ansonsten - ich kann die Frage dort gern für Dich stellen.

Verfasst: 24.08.2009, 11:11
von MrBoogie
das profil ist ja noch nicht freigeschalten. mir wurde zwar gesagt, es dauert, aber 2 wochen? hallo das kanns net geben.

wenn du magst, kannste dort gern mal die frage stellen und mich darüber informieren, was man sagt.

gehe davon aus, dass eine normale TG anfällt.

Verfasst: 24.08.2009, 11:33
von Adora Belle
Daß sie anfällt ist klar. Frage ist doch, ob sie von der Staatskasse getragen werden muß.

Ich werde die Frage für Dich stellen und über das Ergebnis berichten.

Verfasst: 24.08.2009, 12:17
von MrBoogie
ich danke dir!!!

anlass hat ja schließlich der staatsanwalt gegeben. aber recht haben und recht bekommen sind nunmal zwei unterschiedliche sache. das bekommen wir hier bei uns täglich zu spüren.

Verfasst: 24.08.2009, 19:00
von Adora Belle
Tadaaaa! Antwort von Herrn Burhoff:
Hallo, wie wäre es mit § 839 BGB (vgl. Burhoff, RVG, Straf- und Bußgeldsachen, 2. Aufl., Vorbem. 4 VV Rn. 82.
Bei mir hängt keine Mail mehr, aus der heraus frei zu schalten wäre.
Ist zwar nicht sehr umfangreich, aber ich entnehme dem zumindest, daß auch er die Erstattungsfähigkeit bejaht. Auf Amtshaftung wäre ich aber nicht gekommen :roll: Den Kommentar habe ich nicht, evtl. jemand anders hier?

Oh mann, jetzt lese ich dann auch in meinem eigenen schlauen Buch (Hansens/Braun/Schneider):

"Im Falle des Terminsausfalls schuldet der Auftraggeber zunächst einmal die Terminsgebühr. Hier wird der Anwalt allerdings prüfen müssen, ob nicht Erstattungsansprüche in Betracht kommen, etwa gegen den ausgebliebenen Zeugen oder Sachverständigen (§§ 51 Abs.1 Satz 1, 72 StPO) oder Amtshaftungsansprüche gegen die Staatskasse, wenn die Geschäftsstelle die Abladung nicht rechtzeitig ausgeführt hat."

PS: Deine Anmeldung scheint nicht geklappt zu haben, s. Satz 2 der Antwort.

Verfasst: 26.08.2009, 08:28
von MrBoogie
supi. ich danke dir wie wild. warum das mit der anmeldung nicht geklappt keine ahnung.

Verfasst: 26.08.2009, 09:31
von Adora Belle
Aber gern. Bitte berichte doch dann auch über das Ergebnis. Ich bin gespannt.