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Verfasst: 23.07.2009, 12:24
von kissilein
Nein die verjährungsvorschriften haben sich hier 2002 geändert. Die Kosten verjähren nicht nach 30 Jahren sondern nach 3 Jahren

Verfasst: 23.07.2009, 12:25
von kissilein

Verfasst: 23.07.2009, 12:29
von India
Kosten der ZV unterliegen der 30jährigen Verjährungsfrist = § 197 Nr. 6 BGB

Verfasst: 23.07.2009, 12:32
von Suse
India hat geschrieben:Kosten der ZV unterliegen der 30jährigen Verjährungsfrist = § 197 Nr. 6 BGB
Richtig! Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!

Verfasst: 23.07.2009, 12:40
von Suse
Vor der BGB-Reform Anfang 2002 verjährten auch die Kosten der ZV nach 30 Jahren. Dann gab es bis Dez. 2004 die Regelung, dass diese Kosten nach drei Jahren verjähren (Regelverjährung).
Im Dez. 2004 wurde dann durch den Gesetzgeber "der alte Zustand" wieder hergestellt

Verfasst: 23.07.2009, 13:58
von kissilein
ok vielen dank für den hinweis :)
das wusste ich nicht.
Fallen die RA-Kosten der ZV auch darunter?

Verfasst: 23.07.2009, 14:25
von Suse
ja sicher

Verfasst: 23.07.2009, 15:20
von 13
Kosten der ZV ist der Oberbegriff und beinhaltet etwaige GK und die RA-Kosten.