Was kann man abrechnen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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koffeinkonsumentin
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#11

30.07.2009, 08:32

§ 23 RVG verweist in diesem Fall auf die KostO. Bei der Gebührenabrechnung ist der Wert des nach Abzugs der Verbindlichkeiten verbleibenden reinen Vermögens zugrunde zu legen. Vermächtnisse, Pflichtteilsrechte und Auflagen werden nicht abgezogen.
Quelle: Enders - RVG für Anfänger Rdnr. 485

Ne Geschäftsgebühr würde ich da auch nehmen.
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