Verfasst: 21.11.2005, 09:21
Guten morgen,
das gleiche Problem hatten wir auch mal, unsere außergerichtlichen Kosten haben wir miteingeklagt und haben im schriftlichen Vorverfahren ein Versäumnisurteil erwirkt. In diesem VU hat das Gericht den Beklagten verurteilt unsere Kosten freizustellen, die Begründung lautet:
Was die Kosten des RA betrifft, so hat die Klägerin gegen die Beklagte keinen Zahlungsanspruch, sondern nur einen Freistellungsanspruch, da sie die Forderung des RA noch nicht bezahlt hat...
Das mit dem Freistellungsanspruch passiert also, wenn ich die außergerichtlichen Kosten miteinklage, aber dem Gericht nicht mitteile, daß diese schon bezahlt wurden.
Zum Glück hat der Beklagte die Kosten dann an uns gezahlt somit kann ich Dir keinen Antrag zur Verfügung stellen. Aber ich hoffe ich konnte das Thema ein bißchen besser erklären.
LG
Nadine
das gleiche Problem hatten wir auch mal, unsere außergerichtlichen Kosten haben wir miteingeklagt und haben im schriftlichen Vorverfahren ein Versäumnisurteil erwirkt. In diesem VU hat das Gericht den Beklagten verurteilt unsere Kosten freizustellen, die Begründung lautet:
Was die Kosten des RA betrifft, so hat die Klägerin gegen die Beklagte keinen Zahlungsanspruch, sondern nur einen Freistellungsanspruch, da sie die Forderung des RA noch nicht bezahlt hat...
Das mit dem Freistellungsanspruch passiert also, wenn ich die außergerichtlichen Kosten miteinklage, aber dem Gericht nicht mitteile, daß diese schon bezahlt wurden.
Zum Glück hat der Beklagte die Kosten dann an uns gezahlt somit kann ich Dir keinen Antrag zur Verfügung stellen. Aber ich hoffe ich konnte das Thema ein bißchen besser erklären.
LG
Nadine