...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gelini
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#11
26.02.2009, 15:43
Stimmt Xuka, du hast recht
Hab grad nochmal im Kommentar gelesen... Mir war aber irgendwie so, als ob es da eine 1,2 TG gibt
Also, es gibt nur eine 0,5 TG
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Xuka
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#12
26.02.2009, 15:48
@Gelini: Du hast schon recht, beim 2. VU gibt es für gewöhnlich auch eine 1,2 TG. Aber eben nicht in der vorliegenden Fallkonstellation.
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13
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...ist hier unabkömmlich !
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#14
26.02.2009, 18:15
Xuka hat geschrieben:Für ein Versäumnisurteil, das auf einen VB folgt, gibt es keine 1,2 Terminsgebühr, da für das Mahnverfahren keine mündlichen Verhandlung vorgeschrieben ist. Da gabs hier neulich erst nen Thread...
Wow! Sehr gut!
1. VU --> 2. VU: 1,2 TG
VB --> 2. VU: 0,5 TG
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