Hilfe - keine Ahnung, welcher SW bei welcher Gebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
gkutes

#11

17.02.2009, 12:26

die 0,8 VG (3104) und die 1,3 EG 1000 bekommst du wegen deinem MEHRVERGLEICH:
Der Vergleichswert übersteigt den SW um 4.400 EUR,
gkutes

#12

17.02.2009, 12:31

UschiR hat geschrieben:
gkutes hat geschrieben:
1,2 TG aus 12500 (8100 + 4400;war das nicht so, wenn sich im Termin über nicht rechthängige Ansprüche geeinigt wurde?)
nein-das ist definitiv nicht so
Doch das ist definitv so,: Wenn in einem Termin auch über nicht rechtshängige Ansprüche gesprochen wird, erhöht sich die Terminsgebühr um den entsprechenden Streitwert.
ich hatte mir eingebildet, dass das nur so ist, wenn der Gegenstand woanders rechtshängig ist.

ok- das ist aber nur so wenn sich IM TERMIN geeinigt wird. nicht, wenn nen Termin stattfindet und danach ein Vergleich protokolliert wird !?
Gofi
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#13

18.02.2009, 14:31

Bitte klärt mich auf, warum nur 1,3 EG?
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
gkutes

#14

18.02.2009, 14:58

hab mich verschrieben!
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