Der Vergleichswert übersteigt den SW um 4.400 EUR,
Hilfe - keine Ahnung, welcher SW bei welcher Gebühr
die 0,8 VG (3104) und die 1,3 EG 1000 bekommst du wegen deinem MEHRVERGLEICH:
ich hatte mir eingebildet, dass das nur so ist, wenn der Gegenstand woanders rechtshängig ist.UschiR hat geschrieben:Doch das ist definitv so,: Wenn in einem Termin auch über nicht rechtshängige Ansprüche gesprochen wird, erhöht sich die Terminsgebühr um den entsprechenden Streitwert.gkutes hat geschrieben:nein-das ist definitiv nicht so1,2 TG aus 12500 (8100 + 4400;war das nicht so, wenn sich im Termin über nicht rechthängige Ansprüche geeinigt wurde?)
ok- das ist aber nur so wenn sich IM TERMIN geeinigt wird. nicht, wenn nen Termin stattfindet und danach ein Vergleich protokolliert wird !?