WEG, Erhöhungsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Carmen1975
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#11

03.02.2009, 13:10

@gkutes

Danke Dir.
Ich hab den § 15 RVG vergessen. :roll:
Die 1,3 hab ich jetzt mal abgerechnet.
So ein Mist aber auch.

Sag Bescheid, wenn der Kfa vorliegt, ob es geklappt hat.

Liebe Grüße und Danke an alle
Eure Carmen
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NORTHERN DINO
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#12

03.02.2009, 16:20

Wenn es um eine WEG-interne Angelegenheit geht, was ich nicht gelesen hatte, dann zieht die Teilrechtsfähigkeit nicht und es gibt die Erhöhungen.
Zu empfehlende Lektüre: Bischof/Jungbauer/Bräuer u.a., RVG, 3. A., Nr. 1008 VV RVG Rn. 25 + 26.
~ Grüßle ~
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