Einigungsgebühr 1,0 oder 1,5?
Nein, wir waren nicht gerichtlich tätig - und ich würde auch in beiden Fällen über die 3309 abrechnen. Das Aufforderungsschreiben zählt doch schon zur ZV, da kann ich doch keine GG nehmen - oder stehe ich jetzt auf´m Schlauch? Ich würde beide Fälle wie Sunny abrechnen, Cheffe in beiden Fällen nur die 1,0 Geb. nehmen. Wie gesagt, sind fiktive Fälle und ob wir das mal einsetzen steht in den Sternen. Ich brauche nur einen Kommentar der meine - oder eben Cheffes - Auffassung bestätigt.
auf jeden FallFall 1: 1,5 Einigungsgebühr
Fall 2: 1,0 Einigungsgebühr, da GV beteiligt ist. Dies ist in diesem Fall gleichgesetzt mit einem gerichtlichen Verfahren.
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Wobei aber wohl bei 1. genau auf den Auftrag zu achten ist... wenn Mdt gleich Vollstreckungsauftrag erteilt, kann doch keine GG entstehen, oder?
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ich denke, die ist schon gerechtfertigt, wenn Mdt z.B. sagt: Schreiben sie den Schuldner erst mal außergerichltlich an und wenn er nicht zahlt - vollstrecken.Aufforderungsschreiben zählt doch schon zur ZV, da kann ich doch keine GG nehmen
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Also ich würde keine GG berechnen, sondern 0,3 VG für das Aufforderungsschreiben (egal welchen Auftrag) und diese VG muss ich doch dann auf die weiteren VG anrechnen, wenn ich dann tatsächlich z. B. Pfüb oder ä. beantrage.
Ja, anrechnen musst Du die VG... aber ich denke, dass es auf den ganauen Auftrag des Mdt ankommt. (er kann ja z.b nur sagen: schreibt an Schuldner, dass er zahlen soll)
Okidoki - ich hab grade noch mal genauer gelesen: Also bei Androhung der ZV auf jeden Fall die 0,3er VG - bei Ratenzahlung 1,0er EG.
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wie jetzt, auf jeden Fall 1,0 oder nur wenn GV beteiligt ist??Smilie hat geschrieben: Okidoki - ich hab grade noch mal genauer gelesen: Also bei Androhung der ZV auf jeden Fall die 0,3er VG - bei Ratenzahlung 1,0er EG.
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(Ich brauche Urlaub - ab heute 13.00 Uhr wird die Welt wieder in Ordnung sein
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OK, ich verabschiede mich jetzt in den Urlaub und wünsche euch allen schöne Feiertage!!! Falls doch noch jemand einen Kommentar o. ä. hat, bitte melden
- rena
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Huhu, blöde Frage, aber ich weiß nicht recht.
Haben Widerspruch gegen MB eingelegt und nun wurde sich geeinigt.
1,5 oder 1,0 EG? Ich tendiere zu 1,0, da ja schon MB erlassen wurde...
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1,5 oder 1,0 EG? Ich tendiere zu 1,0, da ja schon MB erlassen wurde...
- rena
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Chefin will jetzt noch eine Geschäftsgebühr mit reinnehmen, weil nach unserem Widerspruch eine Ratenzahlungsvereinbarung abgeschlossen wurde und sie würde trotzdem 1,5 EG nehmen??
Was meint ihr, ist das vertretbar??
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