Also, korrigiert mich, wenn ich falsch liege:
1,3 VV
1,2 VV
7002 VV
+ (Märchensteuer in diesem Fall nicht)
Rechnung des Unterbevollmächtigten (netto), dazu schreib ich dann am besten: Rechnung ist in Abschrift beigefügt.
Richtig?????
Festsetzung der Gebühren des Unterbevollmächtigten
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wieso netto? brutto!!!Rechnung des Unterbevollmächtigten (netto),
Nachtrag:
ich sehs grad... ignoriere diesen Beitrag #13 einfach...
Zuletzt geändert von zenzi75 am 02.12.2008, 14:47, insgesamt 1-mal geändert.
Hehe, ok, ich daaaaaaaaaaaaaaaaaaank euch allen ihr habt mir echt super geholfen.... jetzt kanns weitergehen
...wobei ich noch klugscheißerisch anmerken darf, dass die Kosten des UV doch nur festgesetzt werden, wenn sie auch notwendig im Sinne des § 91 ZPO gewesen sind. Und über die Notwendigkeit von Kosten lässt sich bekanntlich herrlich streiten
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)
"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk
"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
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hmmmm doch, Salzuflen und Aschaffenburg liegen einfach zu weit auseinander und von daher war es dann doch notwendig... und jetzt hab ich tatsächlich den durchblick
Hab eben nämlich schon wieder fehler gemacht und wollte doch glatt zwei mal Terminsgebühr nehmen, pfui pfui, jetzt müsste ich es aber haben
Hab eben nämlich schon wieder fehler gemacht und wollte doch glatt zwei mal Terminsgebühr nehmen, pfui pfui, jetzt müsste ich es aber haben