Beratung wg. Bußgeldbescheid

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Adora Belle
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#11

07.11.2008, 16:48

Genau. Steffi bestimmt auch. Dann hat sie die volle Palette, sich auszusuchen, wieviel das Abraten wert war 8)
steffi6687
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#12

10.11.2008, 10:49

Ich danke euch vielmals!!!
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rena
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#13

28.05.2009, 14:40

Huhu, bei unserer Mandantin war der Bußgeldbescheid schon rechtskräftig. Und wir haben sie wegen dem angeordneten Aufbauseminar beraten. Was kann ich hier abrechnen und vor allem zu welchem GW würde ich die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels ansetzen??

Wie immer, eilig :(
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#14

28.05.2009, 14:52

Wie immer, Streitwertkatalog angucken :-)

Ziffer 46.15 - Teilnahme an Aufbauseminar

Abrechnen würde ich die 2100.
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rena
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#15

28.05.2009, 15:34

Ah, den vergesse ich immer. Danke für den Tipp! Du meinst 46.16 oder?Da steht 1/2 Auffangwert, also 2.000 EUR oder?
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#16

28.05.2009, 16:02

Jo, 46.16 meinte ich. Und der Auffangwert (der ebenfalls im Streitwertkatalog zu finden ist *g*) beträgt 5.000 EUR. 8)
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