![Cool 8)](./images/smilies/icon_cool.gif)
Beratung wg. Bußgeldbescheid
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Genau. Steffi bestimmt auch. Dann hat sie die volle Palette, sich auszusuchen, wieviel das Abraten wert war ![Cool 8)](./images/smilies/icon_cool.gif)
![Cool 8)](./images/smilies/icon_cool.gif)
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 32
- Registriert: 19.09.2008, 12:53
Ich danke euch vielmals!!!
- rena
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1268
- Registriert: 24.08.2006, 16:15
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: RAK Bamberg (Oberfranken)
Huhu, bei unserer Mandantin war der Bußgeldbescheid schon rechtskräftig. Und wir haben sie wegen dem angeordneten Aufbauseminar beraten. Was kann ich hier abrechnen und vor allem zu welchem GW würde ich die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels ansetzen??
Wie immer, eilig![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Wie immer, eilig
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Wie immer, Streitwertkatalog angucken ![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Ziffer 46.15 - Teilnahme an Aufbauseminar
Abrechnen würde ich die 2100.
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Ziffer 46.15 - Teilnahme an Aufbauseminar
Abrechnen würde ich die 2100.
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Jo, 46.16 meinte ich. Und der Auffangwert (der ebenfalls im Streitwertkatalog zu finden ist *g*) beträgt 5.000 EUR. ![Cool 8)](./images/smilies/icon_cool.gif)
![Cool 8)](./images/smilies/icon_cool.gif)