Verfasst: 06.10.2006, 22:48
Also, das Hauptsacheverfahren (Beschlussverfahren)war ein selbstständig anhängiges Verfahren schon vor dem einstweiligen Verfügungsverfahren, dort wurde ja auch schon terminiert.
Jetzt muss ich aber mal überlegen, ob der Arbeitgeber gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt hat. Bin jetzt voll durcheinander. Im Moment fällt es mir echt nicht mehr ein. Müßte am Montag nochmal in die Akte schauen. Oder hättest du auch schon so eine Idee für eine Abrechnung?
LG Dani
Jetzt muss ich aber mal überlegen, ob der Arbeitgeber gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt hat. Bin jetzt voll durcheinander. Im Moment fällt es mir echt nicht mehr ein. Müßte am Montag nochmal in die Akte schauen. Oder hättest du auch schon so eine Idee für eine Abrechnung?
LG Dani