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Verfasst: 02.11.2008, 18:11
von 13
Pepsi hat geschrieben:edit: mpf nue isse wech
:lol: :lol:
Habe ich auch schon gemerkt. Dann musse halt warten, denn ich will auch mal Abendbrot essen... :lol: :wink:

Verfasst: 02.11.2008, 18:46
von online
Wenn sich die Frage nach den Fahrtkosten auf denselben Fall bezieht, dann kann ich schon mal sagen: Es sind keine anzusetzen, denn Du hast ja geschrieben, dass kein Termin stattgefunden hat.

Verfasst: 02.11.2008, 20:52
von tiffi52
nein, ist ein anderer fall. 1. und 2. haben nichts miteinander zutun. :-) zum glück.

genau, man nimmt ja die kürzeste strecke.
also angenommenen, wir sind in ffm, termin war in bamberg.
ich schaue also nach der distanz von ffm - bamberg beim routenplaner. ok, ich dachte nicht, dass es so einfach sei. :-)

ihr seid ja vll schätze!!!

noch ne doofe frage. bei fall 1.
sollte ich also noch keinen festgesetzen sw vom gericht zum vergleich haben, beantrage ich die festsetzung des sw.

muss ich den betrag, der festzusetzen ist angeben, oder beantrage ich einfach den streitwert aus dem vergleich festzusetzen?

Verfasst: 02.11.2008, 21:38
von Pepsi
wenn du ihn angeben müsstest würde es ja keinen Sinn machen oder? ;-)

(..beantrage ich die Festsetzung des Streitwertes.)

Verfasst: 02.11.2008, 22:15
von 13
tiffi52 hat geschrieben:...oder beantrage ich einfach den streitwert aus dem vergleich festzusetzen?
Genau. In pp. beantragen wir, den SW festzusetzen. Väddisch. :wink:

Verfasst: 02.11.2008, 23:08
von tiffi52
vielen dank, was würde ich nur ohne euch machen.

schönen abend
und morgen einen guten start in die neue woche.

Verfasst: 03.11.2008, 12:58
von tiffi52
hehe, nochmal ne frage

ihr habt mich ja darüber informiert, dass bei einem vergleich nach § 278 zpo die terminsgebühr entsteht. nun muss ich doch noch noch mal genauer fragen, ensteht in diesem fall eine volle nach 3104?

Verfasst: 03.11.2008, 18:14
von Adora Belle
Ja.

Verfasst: 03.11.2008, 18:20
von Pepsi
haste das mit den Fahrtkosten nun hinbekommen?

PS: ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtfindung: http://rvg.mein-rechtsanwalt.de/content/vv3104.php

Verfasst: 04.11.2008, 17:32
von tiffi52
@pepsi: ja, habe ich hinbekommen.

hehe, habe jetzt aber nochmals ne frage zu der abrechnung bezüglich des vergleichs nach § 278 VI

es entsteht doch aber neben der vollen terminsgebühr auch eine einigungsgebühr nach VV 1003 oder etwa nicht? war bisher felsenfest der überzeugung, habe jetzt aber zufällig einen kostenausgleichsantrag im netz entdeckt, nach dem ein vergleich nach § 278 geschlossen worden ist, aber die einigungsgebühr nicht aufgelistet war???

*verwirrt bin*

ich hoffe, ich nerve nicht zu sehr mit meiner unsicherheit. :-(