PKH-Abrechnung...

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gelini
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#11

28.10.2008, 10:02

Na du nimmst einfach den Betrag aus der Tabelle von § 49 RVG zum Streitwert 5400 € und rechnest mal 1,3 bzw. 1,2
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puppa2402
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#12

28.10.2008, 10:03

Aus der Tabelle. Vergütung nach § 49 RVG. Gibt Dein Programm die nicht vor??
Liebe Grüße
puppa

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Astraea82
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#13

28.10.2008, 10:05

Nee. Das Verfahren fand schon statt (Haupttermin ist rum) und nun kam im Nachhinein der Beschluss, dass unserer Mandantin PKH bewilligt wurde. Jetzt soll ich die Auszahlung der Vergütung bei Gericht beantragen. Was kann ich geltend machen? Wie hoch sind die Gebühren? Wo les ich die ab?
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Gelini
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#14

28.10.2008, 10:07

Entweder du machst ganz normal nen Kostenfestsetzungsantrag und schreibst halt rein, dass deine Mandantin PKH bewilligt bekommen hat, oder es gibt dafür auch Formulare, wo du einfach die Gebühren einträgst und die Höhe angibst. Die werden dann vom Gericht festgesetzt. Die Höhe der Gebühren und Berechnung wurde oben bereits erklärt.
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Astraea82
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#15

28.10.2008, 10:08

Naja, wenn wir das Programm effektiv nutzen würden, würde es das sicherlich tun. Aber wir sind eine der Kanzleien, die das nur zum Spaß haben und teuer dafür bezahlen...
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Astraea82
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#16

28.10.2008, 10:12

Die Tabelle § 49 RVG ist also die 1,0 Gebühr? Man, ok, jetzt isses klar. Vielen lieben Dank!
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Smilie
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#17

28.10.2008, 10:16

NEIN!!!

Für die bewilligte PKH gilt die Tabelle gem. § 49 RVG mit den ermäßigten Gebühren.

Aber Du darfst keine 1,0 Verfahrengebühr berechnen. Die gibt es für das PKH-Prüfungsverfahren und sie wird voll auf das nachfolgende Verfahren angerechnet. Du muss also eine 1,3er Verfahrensgebühr und eine 1,2er Terminsgebühr gem. der Tabelle abrechnen.
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Gelini
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#18

28.10.2008, 10:17

Nein Smilie, ich glaub so hat sie das nicht gemeint. Sie meinte bloß, dass der Betrag, der in der Tabelle steht, eine 1,0 Gebühr ist, den man dann entsprechend multiplizieren muss
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#19

28.10.2008, 10:18

ahso... okay - dann hab ich es geschnallt

Aber dann würde ich die Anschaffung der Schwarzwälder Gebührentabelle empfehlen - da stehen die gängigen Gebührensätze schon drin und man erspart sich das rechnen.
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#20

28.10.2008, 10:20

Genau so meinte ich es, ggg. Ich hab mir vorhin die Tabelle angeschaut und dachte, da stimmt doch was net, deshalb die "dumme" Frage. Danke schön!!!
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