Klage u. Widerklage

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
gkutes

#11

16.10.2008, 10:19

also bei den GK ist es doch grundsätzlich so, dass die RSV ALLES zurückbekommt, was erstattet wird. da braucht man sich doch eigentlich nicht so viel gedanken machen :)
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