Guten Morgen allerseits,
also, erst einmal muss ich richtig stellen, dass unsere Gebührentabelle nicht von Soldan, sondern vom DeutschenAnwaltVerlag ist. Aber das nur nebenbei.
Ich versuch das jetzt mal verständlich zu erklären:
So steht es in der Gebührentabelle:
"Von dem Mehrbetrag über 5.000.000,00 € entstehen für je 50.000,00 € Gebühren in Höhe von 150,00 €. Gegenstandswerte über 5.000.000,00 € sind auf volle 50.000,00 € aufzurunden" = Zitat ende.
Wenn du also den Gegenstandswert von 13.000.000,00 € berechnen musst, dann geht das wie folgt:
Unsere Gebührentabelle geht bis 12.500.000,00 €.
D. h. bei beispielsweise einer 1,0-fachen Gebühr wäre das ein Wert von 38.996,00 €.
Da du jetzt aber 13 Mio. € errechnen musst, muss auf die Gebühr von 38.996,00 € nochmal 150,00 € drauf geschlagen werden. D. h. wenn du von einem Wert von 13 Mio. € beispielsweise die 1,0-fache Gebühr haben möchtest, dann wären das 38.996,00 € + 150,00 € = 39.146,00 €.
Sag doch einfach mal, welche Gebührenhöhe du brauchst, dann schreibe ich dir den genauen Rechenweg mal auf. Das ist einfach als bei irgendwelchen Beispielen.
Ich hoffe, dass das einigermaßen verständlich ist.
[b][color=#000000]Es gibt nichts, worunter das Arbeitsklima so leidet, wie unter ständiger Arbeit[/color][/b]