Gegenstandswert € 13, Mio.

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
gkutes

#11

07.10.2008, 11:07

Mir fehlt nur der Rechenweg
aber den rechenweg hast du in § 13 drin stehen.
wäre aber wirklich zu mühsam, alles auszurechnen.
beim nächsten mal würde ich einfach über RA-Micro rechnen. so gehts am schnellsten
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Pepsi
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#12

07.10.2008, 19:32

es ging darum, den Rechenweg aufzuzeigen und nicht wie hoch die Gebühr ist.. hast sie doch schon geschrieben...
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anne1982
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#13

07.10.2008, 19:35

N´Abend,

also wir haben eine Gebührentabelle von Soldan da steht das genau drin, wie die höheren Werte berechnet werden. Falls es noch nicht zu spät ist werde ich morgen früh direkt mal nachschauen, dann schreibe ich dir den Rechenweg auf.
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#14

07.10.2008, 20:32

Hallo Anne,

das wäre prima, wenn Du das mal rauskopieren/aufschreiben könntest - können wir dann hier vielleicht mal von Andreas auf der Startseite links irgendwo hinterlegen lassen ;-)
Viele Grüße

ich
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anne1982
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#15

07.10.2008, 21:52

Klar, ich werde mich morgen früh direkt darum kümmern.
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#16

07.10.2008, 21:53

Supi :thx
Viele Grüße

ich
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anne1982
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#17

08.10.2008, 09:02

Guten Morgen allerseits,

also, erst einmal muss ich richtig stellen, dass unsere Gebührentabelle nicht von Soldan, sondern vom DeutschenAnwaltVerlag ist. Aber das nur nebenbei.

Ich versuch das jetzt mal verständlich zu erklären:

So steht es in der Gebührentabelle:
"Von dem Mehrbetrag über 5.000.000,00 € entstehen für je 50.000,00 € Gebühren in Höhe von 150,00 €. Gegenstandswerte über 5.000.000,00 € sind auf volle 50.000,00 € aufzurunden" = Zitat ende.

Wenn du also den Gegenstandswert von 13.000.000,00 € berechnen musst, dann geht das wie folgt:

Unsere Gebührentabelle geht bis 12.500.000,00 €.
D. h. bei beispielsweise einer 1,0-fachen Gebühr wäre das ein Wert von 38.996,00 €.
Da du jetzt aber 13 Mio. € errechnen musst, muss auf die Gebühr von 38.996,00 € nochmal 150,00 € drauf geschlagen werden. D. h. wenn du von einem Wert von 13 Mio. € beispielsweise die 1,0-fache Gebühr haben möchtest, dann wären das 38.996,00 € + 150,00 € = 39.146,00 €.

Sag doch einfach mal, welche Gebührenhöhe du brauchst, dann schreibe ich dir den genauen Rechenweg mal auf. Das ist einfach als bei irgendwelchen Beispielen.
Ich hoffe, dass das einigermaßen verständlich ist.

:roll:
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Pepsi
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#18

08.10.2008, 10:38

also ich habs verstanden ;-)
gkutes

#19

08.10.2008, 10:44

ich verstehe das problem immer noch nicht so ganz. Der Rechenweg steht doch in § 13 RVG drin. Wenigstens dieses Gesetz sollte doch bei jedem vorhanden sein...
lillysss

#20

08.10.2008, 10:55

Hmmm, ich weiß nicht, ob das so richtig ist, denn wenn "JE" angefangene 50.000,00 noch mal 150 Euro dazu kommen ab einer halben Million, müsste man dann nicht PRO weitere 50.000 bis 13 Mio je 150 Euro draufschlagen? Das wären in dem Fall dann nicht 1 x 150 Euro, sondern 10 x.

Also 38.996,00 bei Streitwert 12,5 Mio. + (10 x 150) 1500 = € 40.496,00.

Oder bin ich jetzt völlig aufm Holzweg? ;)
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