Abrechnung mit RSV für Klage und Widerklage

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Tigra
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#11

24.09.2008, 10:04

@ grace?? hää???naja egal.

den anderen :zustimm korrigierte abrechnung mit richtigen GW
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gkutes

#12

24.09.2008, 10:04

Da wird die RS "übersehen" haben, dass ihr nicht den korrekten Streitwert genommen habt.
:) das ist auf jeden fall so! also schnell noch ne rechnung raus und den rest von der RSV holen.
Nicole72
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#13

24.09.2008, 16:13

Tausend Dank für Eure Hilfe.

Liebe Grüße aus Wuppertal
Nicole
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#14

24.09.2008, 16:15

Bitte bitte- kein Problem :-)
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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#15

24.09.2008, 16:18

wollte das nochmal betonen... wird leider meistens vergessen:
gkutes hat geschrieben:Nicole72, für eine Widerklage muss man sich auch nicht extra bestellen. Die Streitwerte werden immer zusammengerechnet (wenn es nicht der selbe gegenstand ist). Du musst deine geübhren aus 4422,32 eur berechnen
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