...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Tigra
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#11
24.09.2008, 10:04
@ grace?? hää???naja egal.
den anderen
![Zustimm-Smiley :zustimm](./images/smilies/zustimm.gif)
korrigierte abrechnung mit richtigen GW
[size=85]capture life - create art[/size]
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gkutes
#12
24.09.2008, 10:04
Da wird die RS "übersehen" haben, dass ihr nicht den korrekten Streitwert genommen habt.
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
das ist auf jeden fall so! also schnell noch ne rechnung raus und den rest von der RSV holen.
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Smilie
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#14
24.09.2008, 16:15
Bitte bitte- kein Problem
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
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Pepsi
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#15
24.09.2008, 16:18
wollte das nochmal betonen... wird leider meistens vergessen:
gkutes hat geschrieben:Nicole72, für eine Widerklage muss man sich auch nicht extra bestellen. Die Streitwerte werden immer zusammengerechnet (wenn es nicht der selbe gegenstand ist). Du musst deine geübhren aus 4422,32 eur berechnen