Vertretung in Strafsachen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Maddel
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#11

25.09.2008, 11:03

Richtig... ihr seid ja erst im gerichtlichen Verfahren, also nach Erlass des Strafbefehls, tätig geworden.
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