Remonstration

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
UschiR

#11

17.09.2008, 16:28

Sorry, wenn das in das komplette Verfahren eingebunden ist, kann ich dir nicht helfen. Habe so was noch nie gehabt. Weil die Leute erst zu uns kommen, wenn das Visum bereits abgelehnt wurde und wir dann halt normal die GG abrechnen.
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skugga
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#12

17.09.2008, 16:34

Seufz... hätte der das doch auch nur gemacht, dann wüßt ich jetzt weiter... ;)
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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Supersabsy
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#13

17.09.2008, 16:43

So, habe gerade mal mit meinem Chef gesprochen. Er macht auch ganz viel Ausländer- und Asylrecht und hat auch oft mit Visumsverfahre zu tun. Vorher hatte ich noch mal meinen Kommentar und mein RVG für Anfänger befragt.
CHeffe meint, er würde "nur" eine erhöhte Geschäftsgebühr abrechnen. Er wüsste jetzt nicht, dass es dafür eine "Extra-GEbühr" gibt und zweitens meint er, dass eine gesondere Gebühr meistens auch nicht angemessen ist, weil man ja nur Gegenvorstellung "ins Blaue" hinein erhebt, um die Ablehnungsgründe zu bekommen.
Ich hätte nach meiner Lesestunde, sonst gedacht, dass man eine Gebühr nach 2301 geltend macht. Aber was Cheffe sagt, leuchtet schon irgenwie ein... Allerdings ist er auch kein "gerissener Abräumer", wenn ihr wisst, was ich meine :wink:

Bin gespannt, ob es weitere Meinungen gibt... Komme ja bestimmt auch noch in das Vergnügen, dafür eine Rechnung schreiben zu müssen.
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skugga
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#14

17.09.2008, 16:54

Mh... angemessen wäre eine gesonderte Gebühr in diesem Fall schon, die Remonstration war ganz schön umfangreich...

Schauen wir mal, ob noch jemandem was einfällt, aber vielen Dank erstmal! :)
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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