Terminsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
ffm007
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#11

05.09.2008, 12:42

"Der Prozessbevollmächtigte erhält die Verfahrensgebühr in der Höhe, in der er sie auch erhalten würde, wenn in der Sache kein Terminsvertreter tätig würde.
Weitere Gebühren erhält der neben dem Terminvertreter tätige Prozessbevollmächtigte nur, wenn er selbst eine die Gebühr auslösende Tätigkeit ausgeübt hat."
Das habe ich so eben aus RVG für Anfänger entnommen.

Grüßle
_steffi_

#12

05.09.2008, 12:48

Ja, das stimmt ffm007, aber laut Christine59 hat ihr Anwalt ja nischts gemacht, was die TG für ihn auslösen hätte können. Er hat weder mit der GGS telefoniert noch war er beim Termin dabei.
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#13

06.09.2008, 22:36

Natürlich könnt Ihr versuchen, für Euch als Hauptbevollmächtigte ebenfalls eine Terminsgebühr geltend zu machen - geht aber mal davon aus, dass, sofern die Entstehung nicht gerichtsaktenkundig ist, der Rechtspfleger nachfragen wird, durch welche Tätigkeit sie entstanden ist. Die Antwort "Der Unterbevollmächtigte hat das in einem Buch für Anfänger gelesen" käme da nicht besonders überzeugend rüber.

Nach welcher Vorschrift wurde das Verfahren denn abgeschlossen? Z. B. gemäß § 495 a ZPO?
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#14

07.09.2008, 11:14

Der RA teilt mit, erhabe das in einem Anfänger-Buch gelesen und das Gericht antwortet, es handele sich um einen Anfänger-Fehler... :lolaway :lolaway
~ Grüßle ~
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