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Verfasst: 07.08.2008, 18:10
von Adora Belle
Genau das heißt Besprechung. Und damit ist die TG angefallen.

Verfasst: 07.08.2008, 20:50
von Curry
Genau, ein Telefonat gilt als Besprechung.

Verfasst: 07.08.2008, 20:52
von rosa
:zustimm

wobei ich immer noch an secrets beitrag grübel, wenn ich doch die klage zurück nehme... hm ich muss mal nach lesen....

Verfasst: 08.08.2008, 08:54
von secret72
Brauchst nimmer grübeln, Immi. Hab das alles komplett durcheinander gehauen. :-?

Verfasst: 08.08.2008, 09:16
von Gast
Hatte gerade so einen ähnlichen Fall. Auch bei uns wurde die Klage zurückgenommen.
Ich habe die Terminsgebühr jedenfalls mit in den KFB reingenommen.
Gruß und schönes WE für alle!
:D

Verfasst: 08.08.2008, 09:19
von rosa
Ich habe die Terminsgebühr jedenfalls mit in den KFB reingenommen.
meinst du KFA??

Verfasst: 06.11.2008, 14:54
von M.arinchen
IST TG BEI MIR ANGEFALLEN?

Folgender Sachverhalt:

Bußgeldsache
Mdt / wir legen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid des VOWI ein.
Termin wird anberaumt vor dem AG Bayreuth.
Wir fragen Mdt: soll Einspruch aufrecht erhalten bleiben?
Dieser sagt: Nein.
Einspruch wird zurückgenommen.

Was jetzt?
Ich sehe es so, dass KEINE TG angefallen ist, bin aber etwas unsicher.

Ist weiter eien Geb. Nr. 5109 Verfahrensgeb. vor dem Amtsgericht angefallen?

Ich habe nur die Nr. 5103 abgerechnet. (Verfahrensg. vor der Verwaltungsbehörde).

Kann mir jemand aus der Verwirrung helfen???

Verfasst: 06.11.2008, 15:08
von Adora Belle
Die Terminsgebühr ist nicht angefallen. Solche Regelungen wie im Zivilrecht gibt es im OWi-Verfahren nicht. Da fallen TG nur an, wenn auch Termine stattgefunden haben.

Bei Dir ist die VG 5109 angefallen, und - falls Ihr mehr als 2 Wochen vor dem Termin zurückgenommen habt - die 5115.

Verfasst: 07.11.2008, 11:07
von M.arinchen
Danke Adora!