Verfasst: 17.07.2008, 09:22
Also ich sehe das so, dass keine Nachberechnung hätte erfolgen müssen, wenn die Zeitabrechnungen mehr gewesen wären, als die RVG-Rechnung. Denn dann wäre jede Zeitabrechnung fällig gewesen am Monatsende (wir rechnen immer zum Monatsende ab).
Da jedoch die Zeitabrechnungen geringer waren, wird automatisch nach RVG abgerechnet und die vorherigen Abrechnungen angerechnet. Da nach RVG eine Rechnung erst nach Abschluss der Angelegenheit fällig ist, muss hier auch 19% MwSt. berechnet werden.
Da jedoch die Zeitabrechnungen geringer waren, wird automatisch nach RVG abgerechnet und die vorherigen Abrechnungen angerechnet. Da nach RVG eine Rechnung erst nach Abschluss der Angelegenheit fällig ist, muss hier auch 19% MwSt. berechnet werden.