PKH-Abrechnung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Curry
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#11

16.07.2008, 07:51

1.
Hier kannst du eine 1,0 Gebühr gem. Nr. 3335 VV RVG abrechnen. Diese Gebühr ist aber auf ein nachfolgendes Verfahren anzurechnen.

1a.
Das müsste dann eine 0,5 Gebühr nach 3500 VV RVG sein.

2.
Dazu kann ich leider gerade nichts sagen.
Curry

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#12

16.07.2008, 08:25

@curry: :zustimm


wg. 2:
Habt ihr den 2. trotzdem im ger. Verfahren vertreten?
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rena
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#13

16.07.2008, 09:37

Wow, das ging ja schnell *freu*

Also 1. ist klar.

Bei 1a also nur die 0,5 Gebühr Nr. 3500 und keine Nr. 3335?

Zu 2.: Wir haben beide vertreten außergerichtlich und gerichtlich und nun wurde ein Vergleich geschlossen.
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#14

16.07.2008, 15:41

:schieb
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#15

16.07.2008, 15:49

keine Angst nicht vergessen.

Es ist eine Berechnung nach Kopfteilen vorzunehmen. Muss nur noch nachlesen, wie das mit den unterschiedlichen Gebührentabellen ist.

Wenn du einen RVG Kommt. <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> hast: in der 18.Auflage RN 86 zu § 45 und RN 283 ff. zu Nr.1008
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#16

17.07.2008, 08:06

Waaaah, Kopfteile?

Hoffe auf deine Antwort Mops und danke schonmal!

Hab ich dich richtig verstanden Curry?
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#17

17.07.2008, 08:12

Bei 1a also nur die 0,5 Gebühr Nr. 3500 und keine Nr. 3335?
Ja genau, nur eine Gebühr nach 3500 VV RVG. Ihr könnt die Gebühr 3335 ja nicht zweimal abrechnen.
Curry

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#18

17.07.2008, 12:34

So jetzt hab ichs. (hoffentlich)
Es gibt wie immer viele Meinungen. Um genau zu sein: drei.

1.: RA bekommt von Staatskasse nur Erhöhungsgebühr

2.: Verteilung der Gesamtkosten nach Kopfteilen und Einbeziehung der Erhöhungsgebühr.

3: Und die würde ich jetzt nehmen:
Einfach eine normale KR an die Staatskasse VG + evtl. TG + Ausl.+UST
und das ganze nach der PKH Tabelle.

So hab ich es jetzt im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, 18.Aufl. RN 11 zu § 50 RVG gefunden.

Nur leider soll u.a. der BGH eine andere Meinung haben. Es gibt aber eine Vielzahl von Entscheidungen.

Aber da 3. die einfachste Variante ist, würde ich das auch so abrechnen. Wenn es Probleme gibt, kann man ja immer noch begründen.
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#19

18.07.2008, 08:23

Wow, vielen Dank für deine Mühe!

Wo hast du denn die anderen Alternativen gefunden?

Und würdest du bei 3. dann die Erhöhungsgebühr einbeziehen?

@Curry: Zweimal bekomme ich die Nr. 3335 ja nicht. Ich meinte, ob man für den Antrag der PKH in Fall 1a diese Gebühr bekommt und zusätzlich für die Vertretung im Beschwerdeverfahren die 3500?
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#20

18.07.2008, 08:26

1) BGH Entscheidung
2) RVG Kommentar
3) nein, keine Erhöhungsgbühr.

auch wenn die Frage nicht an mich geht: im Beschwerdeverfahren bekommst du nicht nochmal die 3335, sondern nur die 3500
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