Verfasst: 04.06.2008, 15:13
Wir hatten nur ein Schreiben des Gerichts wie folgt erhalten
"in der Bußgeldsache wird mitgeteilt, dass die STA beantragt hat, darauf hinzuweisen, dass eine Verfolgung wegen Körperverletzung in Betracht kommt. Evtl. Rücknahme d. Einspruchs? Frist"
Einspruch wurde nicht zurück genommen. Dann kam wieder Schreiben v. Gericht
"Es wird darauf hingewiesen, dass Verurteilung wg. fahrlässiger Körperverletzung in Betracht kommt und Verfahren als Strafverfahren weitergeführt wird."
Danach kam Eröffnungsbeschlus + Ladung.
Da bekomm ich doch keine 4104 oder???
"in der Bußgeldsache wird mitgeteilt, dass die STA beantragt hat, darauf hinzuweisen, dass eine Verfolgung wegen Körperverletzung in Betracht kommt. Evtl. Rücknahme d. Einspruchs? Frist"
Einspruch wurde nicht zurück genommen. Dann kam wieder Schreiben v. Gericht
"Es wird darauf hingewiesen, dass Verurteilung wg. fahrlässiger Körperverletzung in Betracht kommt und Verfahren als Strafverfahren weitergeführt wird."
Danach kam Eröffnungsbeschlus + Ladung.
Da bekomm ich doch keine 4104 oder???